Ab sofort sind nicht nur Eigengebote, sondern auch die Gebote von Familienmitgliedern, Mitbewohnern und Angestellten eines Anbieters bei Auktionen untersagt. Von dieser Regelung bleiben Sofortkäufe jedoch ausgeschlossen.
Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass der betroffene Personenkreis einen Informationsvorteil gegenüber anderen Mitbietern besitzen würde.
Quelle:
www.stern.de
Zitat:
Ab sofort sind nicht nur Eigengebote
|
die waren doch noch nie erlaubt, oder ist mir da was entgangen

.