
Dikkerchen hat es wieder erraten

, anbei noch eine etwas ausführlichere Beschreibung:
Herbert Schmidt vom Institut für Deutsche Sprache in Mannheim hat die Literatur befragt. Im elften Band des Deutschen Wörterbuches von Jacob und Wilhelm Grimm aus dem Jahr 1936 fand er eine Antwort. Danach leitet sich das Substantiv "Urlaub" (althochdeutsch "urloub", mittelhochdeutsch "urloup") vom Verb "erlauben" (althochdeutsch "arlouben, urlouben", mittelhochdeutsch "erlouben") ab. Ursprünglich bedeutete das ganz allgemein "Erlaubnis" - etwa die, ein bestimmtes Gebäude zu betreten, mit einer bestimmten Person zu sprechen oder einen Kampf zu beginnen.
Derart allgemein wurde "Urlaub" bis ins 19. Jahrhundert gebraucht, daneben ist aber von Anfang an - und zunehmend häufig - die Verwendung in der spezielleren Bedeutung "Erlaubnis zu gehen" üblich. Gemeint ist die Erlaubnis, sich zu entfernen, vom Hof oder vom Heer zum Beispiel - also ein Dienstverhältnis, die Ordnung eines Klosters oder einer Schule ganz oder zeitweilig zu verlassen. "Urlaub nehmen" konnte mithin ebensogut "seinen Abschied nehmen" bedeuten wie "sich mit Erlaubnis des Vorgesetzten für eine festgesetzte Zeit entfernen".
In neuerer Zeit passte sich das Wort den Veränderungen der Arbeitswelt an und dehnte seine Verwendbarkeit von der Sphäre des Militärs und Beamtentums auf die der Arbeiter und Angestellten aus; daneben verlor die Betonung der Erlaubnis zunehmend an Gewicht.
Dafür trat der Zeitraum der genehmigten Abwesenheit von Dienst oder Arbeit in den Vordergrund. Das hat dazu geführt, dass wir "Urlaub" heute meist gleichbedeutend mit "Ferien" gebrauchen. Die neuere, personalisierte Form des "Urlaubers" bezeichnet dementsprechend einen, der Urlaub hat bzw. irgendwo seinen Urlaub verbringt und nicht etwa denjenigen, der den Urlaub genehmigt, sprich, die Erlaubnis dazu erteilt hat.