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Alt 06-08-2004, 23:00   #1
Starlight
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Frau ersteigert bei Ebay Haus um 2,50 Euro:

Frau ersteigert Haus um 2,50 Euro: Rechts- streit zw. ihr und Anbieter ausgebrochen!

Der Verkäufer wehrt sich jetzt gegen den Hausbau!
Käuferin will auch vor Gericht um den Hausbau kämpfen

Gültig oder ungültig? Eine Frau aus dem deutschen Landkreis Paderborn will dafür kämpfen, dass ihr nach einer Internetauktion ein Haus für 2,50 Euro gebaut wird. Der Anbieter aus der Region Kaiserslautern bestreitet hingegen, dass die Auktion gültig war und verlangt mindestens 104.000 Euro für das noch zu bauende Eigenheim. "Wir werden Klage vor dem Landgericht Kaiserslautern einlegen", sagte der Anwalt der Frau, Achim Riesenberger aus Paderborn, und bestätigte damit deutsche Medienberichte.

Der Verkäufer habe beim Start der Auktion bei der Internet-Börse eBay ein Mindestgebot von einem Euro eingesetzt, sagte Riesenberger. Mit ihrem Gebot von 2,50 Euro habe seine Klientin dann zum Auktionsschluss den Zuschlag erhalten und den Betrag umgehend an den Verkäufer überwiesen. Dieser wehre sich nun aber mit dem Hinweis auf eine Klausel in dem Angebot: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro, das Haus kann unter dem Preis nicht gebaut werden." Nach Ansicht von Riesenberger ist diese Ausschlussklausel aber nicht gültig. Nach den Regeln von eBay hätte der Verkäufer in diesem Fall als Mindestgebot den Betrag von 104.000 Euro festsetzen müssen.

Auch der Hinweis des Verkäufers, nur als Vermittler, nicht als Eigentümer des Hauses aufgetreten zu sein, kommt für den Anwalt zu spät. "Das hätte er vorher deutlich sagen sollen. Im Internet stand nur: "Wir bauen das Haus."" Aus diesen Gründen hält Riesenberger den Mann für verpflichtet, das Haus nun auch tatsächlich für 2,50 Euro zu bauen. Wenn die Frau Prozesskostenbeihilfe gerichtlich genehmigt bekommt, wolle sie vor Gericht um den Hausbau kämpfen. (apa)

news.at
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Alt 06-08-2004, 23:05   #2
Switch
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Ich glaub ich schau jetzt öfter mal bei ebay vorbei!!!
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Grüsse Switch

„Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen ganzen Monat für Geld zu arbeiten.“ (Heinz Brestel, dt. Finanzpublizist)
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Alt 06-08-2004, 23:18   #3
OMI
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Hey, was hab ich mir da bloß angetan mit dem Haus, das ich kaufen möchte!
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 06-08-2004, 23:29   #4
MANKOMANIA149
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Talking

Zitat:
Original geschrieben von OMI
Hey, was hab ich mir da bloß angetan mit dem Haus, das ich kaufen möchte!

aber ich gebe es Dir nicht....niemals....
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
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Alt 06-08-2004, 23:30   #5
OMI
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 07-08-2004, 13:47   #6
brisa
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Beiträge: 143
wie kann mal nur so blöd sein .,...... Haus für 2,50 Euro ! Das stand hier auch groß in der Zeitung.

Aber sie werden es nicht bekommen, denke ich. Weil, es ist unseriös. Kein Notar kann so einen Kaufvertrag bzw. Umschreibung machen. Außerdem hat er in der Artikelbeschreibung Angaben zu den Bedingungen gemacht.
Trotzdem ziemlich dämlich !

gruß brisa
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Alt 07-08-2004, 23:19   #7
MANKOMANIA149
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Ort: Esslingen a.N. (bei STUTTGART)
Beiträge: 65.877
Exclamation

Leute ich habe mir mal bei Ebay in der Rubrik Immobilien umgesehen und festgestellt, das bei jeder Beschreibung am Anfang (von Ebay vorgegeben) folgender Hinweis steht:

Beschreibung

Diese Anzeige ist unverbindlich. Es können keine Gebote abgegeben werden.


Gruß aus STUTTGART


Willi


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Alt 04-11-2004, 18:15   #8
Starlight
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Beiträge: 34.611
Streit um 2,50 Euro Haus beigelegt: Frau bekommt vom Verkäufer jetzt 3.000 Euro!

Gericht bezeichnet dieses Verhalten als "nicht seriös"
PLUS: Best of eBay - Kuriositätenkabinett Auktionshaus

Eine Frau ersteigert ein Haus bei eBay. Zum sagenhaften Preis von 2,50 Euro. Und dann will der Anbieter auf einmal das Haus nicht bauen! So passiert kürzlich im größten Online-Auktionshaus der Welt. Käuferin und Anbieter haben sich jetzt vor dem Landgericht Kaiserslautern auf einen Vergleich geeinigt. Demnach muss der Verkäufer der Frau 3.000 Euro bezahlen.

Die aus dem Kreis Paderborn (Nordrhein-Westfalen) stammende Frau hatte bei der Auktion den Zuschlag erhalten. Der Anbieter weigerte sich jedoch, den Handel anzuerkennen. Nach seiner Ansicht habe er nur Maklerdienste und kein Gebäude angeboten. Die Frau hatte ihn verklagt.

Das Gericht bezeichnete das Vorgehen des Anbieters als nicht seriös, kam aber zu der vorläufigen Rechtseinschätzung: "Die Klage hat wohl keine Erfolgsaussichten." Der entscheidende Satz war für den Richter der im Internet-Angebot enthaltene Hinweis: "Irrtum vorbehalten, nicht unter 104.000 Euro bieten, das Haus kann unter diesem Preis nicht gebaut werden." (apa/red)

news.at
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Alt 10-11-2004, 15:06   #9
OMI
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Na immerhin - 3.000 Euro ist ja auch was - sofern sie nicht die Prozesskosten davon begleichen muss ....
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Schöne Grüße
OMI
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