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Alt 07-07-2007, 09:28   #1
Auf Wunsch gelöscht
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Deutscher besiegt Google

Es ist der Kampf David gegen Goliath, oder wie in diesem Fall: Giersch gegen Google. Ein deutscher Jungunternehmer kämpft gegen den Internet-Giganten um sein gutes Markenrecht – und gewinnt.

Hamburg -

„And the winner is“: Jungunternehmer Daniel Giersch (33). Er hat geschafft, was angesichts der Größe des Weltkonzerns Google fraglich schien: Google darf das Zeichen „Gmail“ in Deutschland nicht verwenden. Der Unternehmer entwickelt unter dem Namen "G-Mail‘‘ seit dem Jahr 2000 ein E-Mail-System auf, das in seinem Grundsatz dem Postgeheimnisses unterliegt. „Google verletze die prioritätsälteren Markenrechte des Jungunternehmers“, so das Hanseatische Oberlandesgericht in seinem Urteil (Az 5 U 87/06, 4.July.2007). „Die Rechtslage ist für das Hanseatische Oberlandesgericht derart eindeutig, dass es die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen hat“, teilte der Anwalt Gierschs mit. Ein legendärer Sieg, denn vielen Davids, die gegen Googliaths kämpfen, geht auf lange Distanz die Zuversicht aus und die finanzielle Basis.

Seit fast drei Jahren schleppt sich der Markenrechtsstreit um „G-Mail“ von Instanz zu Instanz. Sogar Länder übergreifend. Kostet viel Geld und Nerven. Jeder einzelne Gerichtsprozess setzt die Zahlung fünfstelliger Beträge voraus. Zusätzlich zum Prozess um „G-mail“ in Deutschland laufen Klagen von Google gegen Giersch in Spanien, Portugal, der Schweiz. Rechtsanwalt Sebastian Eble bestätigt: „Google hat zumindest schriftlich angekündigt, meinen Mandanten so lange im Ausland zu „bekämpfen“, bis er die in Deutschland geltend gemachten gerichtlichen Ansprüche fallen lässt.“ Doch Google hat in Daniel Giersch einen starken Gegner gefunden. Justizias Waagschale wendet sich für den Jungunternehmer immer weiter zum Guten. Nicht nur in Deutschland. In Österreich ist das Verfahren bereits zu seinen Gunsten beendet.

In der Schweiz ist die erste Instanz im von Google geführten Löschungsverfahren gewonnen. Nach Rechtskraft des Urteils wird Daniel Giersch Google auch in der Schweiz auf Unterlassung der Benutzung „Gmail“ in Anspruch nehmen.

Daniel Giersch: „Ich habe mir schon im Jahr 2000 die Marke „G-Mail“ gesichert. Vier Jahre vor Google. Ich habe immer an die Gerechtigkeit geglaubt.“

Auch das Hauptverteidigungsargument von Google, Giersch bezwecke mit seiner rechtsmissbräuchlichen Klage nur den überteuerten Verkauf seiner Marke, wurde gerichtlich zurückgewiesen. Daniel Giersch: „Ich habe von Anfang an deutlich gemacht, dass ich meine Marke niemals verkaufen werde. Mir geht es alleine darum, meine Idee eines hybriden Mail-Systems zu verwirklichen, von deren Erfolg ich absolut überzeugt bin. Weder „G-mail“ noch meine Person sind käuflich.“
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"Mittagessen? Nur Flaschen essen zu Mittag!"
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