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Alt 24-06-2005, 22:40   #1
Starlight
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Sammelklagen - was Sie darüber wissen sollten

Sammelklagen - was Sie darüber wissen sollten


Von Nadine Oberhuber
Wie genau funktionieren eigentlich Sammelklagen?
Bei Sammelklagen schließen sich Anleger zusammen, um vor Gericht gemeinsam Prozesse gegen Unternehmen zu führen.

Die Klagen richten sich vor allem gegen Unternehmen, die Kapitalanleger unvollständig oder falsch informiert haben oder den Aktienkurs manipuliert haben, deren Aktionäre sich also in einer Weise betrogen fühlen. Aber auch zunehmend gegen beteiligte Banken. In der jüngsten Vergangenheit haben vor allem Fälle wie die des Energieriesen Enron oder des zusammengebrochenen Telefonriesen WorldCom für Aufsehen gesorgt. Letzterer ist bereits zugunsten der Anleger entschieden worden. Sie erhalten nach bisherigem Stand von US-Gerichten bereits die sensationelle Schadensersatzsumme von 2,6 Milliarden Dollar dafür, dass WorldCom mit Falschbuchungen seinen Unternehmenswert künstlich aufgebläht hatte


Wann lohnt sich eine Sammelklage?
Sie sind das Mittel der Wahl, wenn es um große Geldsummen geht, die am Markt vernichtet worden sind und um gravierende Delikte.

In Deutschland müssen sich dazu alle beteiligten vor Beginn des Prozesses in der Klagegemeinschaft erfassen lassen.
In den USA ist das Verfahren einfacher: Dort nehmen an den Klagen nur einige Investoren teil in der Regel professionelle. Sie nehmen sozusagen stellvertretend für alle Betroffenen das Klagerisiko auf sich. Die übrigen Privatanleger können dann nach Verkündung des Urteils ebenfalls ihre Ansprüche gegen das entsprechende Unternehmen geltend machen. Dazu reichen sie ein Formular ein, mit dem sie ihre Entschädigungsansprüche anmelden


Wie stehen die Chancen bei einer Sammelklage?
Die Chancen, dass tatsächlich Geld fließt, ist bei Sammelklagen zumindest in den USA recht groß. Hier zu Lande haben Aktionäre auf Grund der geltenden Gesetzeslage bisher nur selten Anspruch auf Erstattung, warnt die Anlegerschutzgemeinschaft DSW. Aber das soll sich ändern.

Bisher gilt: "Deutsche Anleger müssen nicht nur beweisen, dass eine Information falsch war. Zusätzlich muss zweifelsfrei feststehen, dass die Papiere nur auf Grund dieser Desinformation gekauft wurden. Erst wenn dieser Kausalzusammenhang belegt werden kann, entscheiden die Gerichte auf Schadenersatz."
Deutsche Anleger, die hier Schadenersatzansprüche durchsetzen wollen, müssen auf jeden Fall aktiv werden. Sie müssen klagen oder ein Schlichtungsverfahren einleiten. Sonst laufen sie Gefahr, dass ihre Ansprüche verjähren.

Mit dem Kapitalmusterverfahrensgesetz (KapMuG) soll sich das bald ändern. Damit soll die Bündelung von Verfahren möglich sein, die sich um den gleichen Sachverhalt drehen.

Beispiel Telekom: Derzeit liegen 4.000 Klagen von 15.000 Geschädigten vor, die sich gegen die Telekom-Immobilienbewertung zur Wehr setzen. Das Strafverfahren wurde mit einem Vergleich beigelegt, was im Prinzip ein Schuldeingeständnis der Telekom bedeutet deshalb haben Anleger im Zivilverfahren wohl gute Aussichten auf Schadenersatz, prognostizieren Anlegeranwälte.
Dafür müssen jedoch alle 4.000 Klagen einzeln behandelt werden. Nach Durchsetzung des KapMuG würde das Gericht über zwei Musterklagen entscheiden und die übrigen pauschal ebenso bescheiden. Die Musterklagen entsprächen damit Sammelklagen.

Zu die genauen Aussichten sollten Sie jedoch einen der großen Anlegerschutzverbände befragen (DSW, SdK). Beide unterstützen Sammelklagen von Anlegern, oder notfalls einen Rechtsanwalt konsultieren.

DSW Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz:
Tel: 0211 66 97-01
www.dsw-info.de

SdK Schutzvereinigung der Kapitalanleger:
Tel: 089 5999 87 33
www.sdk.org



Wann kann eine Sammelklage in den USA sinnvoll sein?
Weil in den USA erheblich strengere Gesetze gelten als in Deutschland, sind US-Sammelklagen (class actions) in der Regel erfolgreicher als hier zu Lande geführte. Schließlich sind in den USA im Gegensatz zu Deutschland Vorstände gegenüber den Aktionären direkt haftbar, wenn sie grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich falsch informieren.

Das deutsche Recht wird sich zwar in diesem Punkt künftig dem amerikanischen annähern (durch das geplante Kapitalmarktinformations-Haftungsgesetz KapInHaG), doch bis das Gesetz kommt, raten Anlegerschutzvereine ihren Mitgliedern zur Durchsetzung ihrer Interessen in den USA. Nicht zuletzt ist die amerikanische Rechtsprechung auch für ihre empfindlich hohen Schadensersatzsummen bekannt, die sie Unternehmen aufbürdet.



Wann werden Sammelklagen in den USA zugelassen?
Dafür gibt es mehrere Voraussetzungen, erläutern Anlegerschützer:


Durch Falschaussage, gefälschte Zahlen oder Ähnliches muss der Aktienkurs manipuliert worden sein
Dem Anleger muss ein realer Schaden entstanden sein.
Die Aktie muss an einer amerikanischen Börse gelistet sein.
Und der Fall muss mit den USA zu tun haben. Dazu reicht es, wenn Beteiligte, also Unternehmensvorstände sich etwa zu einem Kongress in den USA getroffen haben, erklärt Anlegeranwalt Mark Willis, Spezialist für Sammelklagen.

Ferner werden Klagen nur zugelassen,


Wenn auf Grund der Vielzahl der Geschädigten eine Streitgenossenschaft undurchführbar ist.
Wenn den Ansprüchen der Gruppenmitglieder gemeinsame Tatsachen- und Rechtsfragen zu Grunde liegen.
Wenn die gemeinsamen Fragen die alle betreffen wichtiger sind, als einzelne Fragestellungen, die nur einzelne Mitglieder betreffen.
Wenn die class action anderen Arten der gerichtlichen Streitentscheidung überlegen ist.
Über die Zulassung entscheidet das jeweilige Gericht. Es legt außerdem fest, ob das Ergebnis des Prozesses nur für US-Amerikaner oder für alle betroffenen Anleger gilt. Gerade wenn viele ausländische Anleger betroffen sind, entscheiden sich US-Gerichte normalerweise dafür, ein Verfahren für alle Aktionäre zu öffnen.



Was müssen Anleger dabei beachten und erfüllen?
Anleger, die ihre Ansprüche geltend machen möchten, müssen ihre Aktien innerhalb eines festgelegten Zeitraumes gekauft und gehalten haben.

Erfüllen sie diese Voraussetzung, müssen sie ein so genanntes "claim form" oder "Proof of claim" ausfüllen, also ein Formular zum Festellen ihrer Forderungen. Das Formular ist bis zu einem bestimmten Stichtag ausgefüllt an das entsprechende Gericht zu senden.

Einige dieser Formulare finden Sie auf der nächsten Seite zum Download. Nähere Infos darüber, wo Sie die Formulare bekommen, erhalten Sie bei Anlegerschutzvereinen.



Welche wichtigen Klagen stehen demnächst an und welche Fristen gelten?
Unternehmen Stichtag der Antragstellung


i2 Technologies Inc. 30.06.2005
The Coca Cola Company 08.07.2005
WorldCom 19.07.2005
ImClone 22.07.2005
DreamWorks animation SKG Inc. 01.08.2005
Deutsche Telekom 08.08.2005
Vodafone Group Plc 24.08.2005

Quelle: BörseOnline
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