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Alt 21-01-2007, 11:22   #1
Sofix
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Lightbulb Seitensprung strafbar - Gericht fällt Grundsatzentscheidung

Im US-Bundesstaat Michigan hat Richter William Murphy am Berufungsgericht eine Grundsatzentscheidung betreffend des Fremdgehens Verheirateter getroffen. Demnach stelle dies ein Sittenverbrechen dar und könne mit lebenslanger Haft bestraft werden.
In Michigan ist der Ehebruch, ob durch den Mann oder die Frau, ein Straftatbestand. Jedoch datiert die letzte Verurteilung eines Ehebrechers aus dem Jahre 1971. Mit der außerehelichen sexuellen Penetration sei ein Sexualdelikt erster Klasse gegeben.
Mit dem Urteilsspruch sagte der Richter aber auch, dass das Gesetz geändert werden müsse. Der Sprecher des Generalstaatsanwalts meinte, dass dieses Urteil sehr bizarr sei. Erst letzten Herbst gab der Generalstaatsanwalt eine Affäre zu.

Quelle: de.news.yahoo.com
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Gruß Sofix
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Alt 21-01-2007, 15:45   #2
MANKOMANIA149
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Re: Seitensprung strafbar - Gericht fällt Grundsatzentscheidung

Zitat:
Original geschrieben von Sofix
Im US-Bundesstaat Michigan hat Richter William Murphy am Berufungsgericht eine Grundsatzentscheidung betreffend des Fremdgehens Verheirateter getroffen. Demnach stelle dies ein Sittenverbrechen dar und könne mit lebenslanger Haft bestraft werden.
In Michigan ist der Ehebruch, ob durch den Mann oder die Frau, ein Straftatbestand. Jedoch datiert die letzte Verurteilung eines Ehebrechers aus dem Jahre 1971. Mit der außerehelichen sexuellen Penetration sei ein Sexualdelikt erster Klasse gegeben.
Mit dem Urteilsspruch sagte der Richter aber auch, dass das Gesetz geändert werden müsse. Der Sprecher des Generalstaatsanwalts meinte, dass dieses Urteil sehr bizarr sei. Erst letzten Herbst gab der Generalstaatsanwalt eine Affäre zu.

Quelle: de.news.yahoo.com

Anscheinen meint der Generalstaatsanwalt
"Wenn zwei das Gleiche tun, ist das noch lange nicht dasselbe"
oder???
Also wenn das Gesetz noch nicht geändert wurde, müßte doch der Generalstaatsanwalt zumindest verklagt werden, unabhängig
was letztendlich dabei heraus kommt, oder nicht???
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Alt 21-01-2007, 20:27   #3
Auf Wunsch gelöscht
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Nicht wirklich.
Es gibt in Ländern wie den USA oder auch Deutschland eine ganze menge völlig veralteter Gesetze, die auch für uns scheinbar grotesk wirken - ihren Uhrsprung aber gut 200 Jahre zuvor hatten und dort evtl. auch Sinn ergaben(Gesellschafts und sozialpolitische Situation).
Ich meine mich zu erinnern das Sofix hier mal unzählige lustige Gesteze aus den USA gepostet hat.

Diese Gesetze sind einfach nicht mehr zeitgemäss, aber dennoch noch nicht entfernt worden(ich hatte mal einen stichhaltigen Grund dafür gelesen, aber den müsste ich auch nochmal raussuchen - will jetzt nichts falsches sagen)
Alles in allem ist es also so, das den Richtern bekannt ist das es gesetze sind die zwar offiziell noch gelten, aber einfach keine praxis mehr finden, da sie völlig unzeitgemäß sind.
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Alt 22-01-2007, 12:10   #4
Sofix
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Zitat:
Original geschrieben von Marc7even
Ich meine mich zu erinnern das Sofix hier mal unzählige lustige Gesteze aus den USA gepostet hat.
richtig marc

hier der link

https://www.traderboersenboard.de/for...hlight=gesetze

ich wollte obiges gesetz da auch reinposten, hatte aber den thread damal nicht über die suchfunktion gefunden .
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Alt 22-01-2007, 12:22   #5
romko
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Und warum mistet man die alten Gesetze nicht aus?
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Alt 22-01-2007, 12:26   #6
Sofix
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gute frage
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