Alt 26-04-2005, 12:24   #16
Stefano
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Na dann wirds ja höchste Zeit das ich mir so nen Teil zulege
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Ciao Stefano

Ich wurde nicht gefragt...ob ich geboren werden wollte...
Ich werde nicht gefragt...ob ich sterben will...
also lasst mich LEBEN...wie ich es will...!
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Alt 27-04-2005, 10:24   #17
Sofix
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Testament:

Banken und Steuerberater dürfen Nachlass verwalten

Bislang durften nur Anwälte und Notare den Nachlass Verstorbener professionell verwalten und aufteilen. Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs haben diesen Kreis jetzt erweitert (Az. I ZR 213/01 und Az. I ZR 182/02). Danach dürfen nun auch Bankmitarbeiter und Steuerberater als Nachlassverwalter tätig werden. Zunächst geht der gesamte Nachlass in die Hände des Testamentsvollstreckers über.

Dieser verwaltet das Vermögen nach den Vorgaben des Testaments und teilt es sukzessive auf die Angehörigen auf. Zugleich kümmert er sich auch um notwendige Formalitäten oder um Konteneröffnungen, zum Beispiel für minderjährige Erben.

Normalerweise brauchen Erben keinen Testamentsvollstrecker. Jeder Nachfahre darf nach Ansinnen des Verstorbenen den Nachlass unter den Hinterbliebenen aufteilen. Bei großen oder komplizierten Erbvermögen oder wenn die Angehörigen arg zerstritten sind, lohnt sich allerdings ein unabhängiger Fachmann. Auch wenn die Erben minderjährig sind kann ein Profi die beste Lösung sein.

Hinterbliebene sollten je nach Art des Erbes einen Testamentsvollstrecker auswählen. Bei eher juristischen Problemen ist sicher ein Anwalt die beste Wahl, bei vorrangiger Vermögensverwaltung eher eine Bank. Die Vergütung des Nachlassverwalters richtet sich nach der Höhe des Erbes. Sie beträgt in der Regel zwischen einem und sieben Prozent der Vermögenssumme.
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Alt 04-05-2005, 10:15   #18
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Schönheitsreparaturen:

Wie Vermieter das Finanzamt beteiligen

Lässt ein Immobilieneigner vor Einzug in die eigenen vier Wände die Wohnung gründlich renovieren, darf er die Kosten dafür nicht beim Finanzamt geltend machen. Mit einem Trick geht jedoch auch dies. Wohnt nämlich noch ein Mieter in der Immobilie, kann der Eigentümer vor Auszug des Mieters die Wohnung renovieren lassen. In diesem Fall muss das Finanzamt den Renovierungsaufwand als Werbungskosten anerkennen.

Allerdings klappt der Trick nur, wenn der Eigner selbst in das Objekt einziehen möchte. Soll das Haus oder die Wohnung hingegen nach der Renovierung verkauft werden, spielt der Fiskus nicht mit. Der Bundesfinanzhof begründete kürzlich in einem Urteil warum: Weil vor Verkauf ausgeführte Sanierungsarbeiten den ohnehin steuerfreien Gewinn beim Verkauf des Objekts erhöhen würden, dürften die aufgelaufenen Kosten nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden.

Im betreffenden Fall wollte der Kläger drei Immobilien nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist erst sanieren und dann veräußern (BFH, Az. IX R 34/03). Steuerexperten raten dazu, mit einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf die Immobilie zu modernisieren und erst später zu verkaufen.
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Alt 05-05-2005, 16:31   #19
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Exclamation Strippen in Norvegen

Mittwoch 4. Mai 2005, 14:54 Uhr

Oslo (AFP) - Strippen ist nach Überzeugung eines norwegischen Gerichts eine Kunst - und damit nicht mehrwertsteuerpflichtig. In einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil kam ein Gericht in Oslo zu dem Schluss, dass die Eintrittskarten für Striptease-Shows ebenso von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden müssten wie die für Opernvorstellungen, Ballett oder Theateraufführungen. In dem Fall "Diamond Go Go Bar gegen den Staat Norwegen" hatte der Anwalt der Striptease-Bar geltend gemacht, auch Varietékünstler wie Schwertschlucker oder Komödianten müssten schließlich keine Mehrwertsteuer zahlen.
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Alt 06-05-2005, 10:31   #20
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Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer

Online-Banking ist eine schnelle und bequeme Sache. Mehr als ein Drittel aller Deutschen nutzt bereits die Vorzüge des Internetbankings – Tendenz steigend. Bankkunden können problemlos vom heimischen PC aus Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten oder ändern, Aktien und Fonds kaufen oder feste Geldanlagen abschließen.

Selbst umfangreiche Kreditgeschäfte wie Baufinanzierungen oder Umschuldungen sind für Onlinebanker kein Problem. Mit der Palette der individuellen Möglichkeiten steigt aber auch die Eigenverantwortung. Denn Beratung bei Bankgeschäften wie am Bankschalter ist bei vielen Direktbanken nur eingeschränkt möglich. Und auch das konkrete Handeln am PC, insbesondere bei Überweisungen, will genau durchdacht und überprüft sein.

Wird beispielweise das Geld an eine falsche Kontonummer überwiesen, kann man nicht einfach den Bankangestellten hinter dem Schalter dafür verantwortlich machen. Für Onlineüberweisungen ist der Bankkunde selbst verantwortlich und muss deshalb genau aufpassen, welche Kontonummer er in die Tastatur eingibt. Die Direktbank, die die Transaktion abwickelt, ist nicht verpflichtet, die Kontonummer des Empfängers auf Korrektheit zu überprüfen. Ist das Geld weg, wird es sehr schwer die Zahlung rückgängig zu machen.
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Alt 06-05-2005, 16:26   #21
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Zitat:
Original geschrieben von Sofix
Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer

Wird beispielweise das Geld an eine falsche Kontonummer überwiesen, kann man nicht einfach den Bankangestellten hinter dem Schalter dafür verantwortlich machen. Für Onlineüberweisungen ist der Bankkunde selbst verantwortlich und muss deshalb genau aufpassen, welche Kontonummer er in die Tastatur eingibt. Die Direktbank, die die Transaktion abwickelt, ist nicht verpflichtet, die Kontonummer des Empfängers auf Korrektheit zu überprüfen. Ist das Geld weg, wird es sehr schwer die Zahlung rückgängig zu machen.
Quatsch! Ob der Bankangestellte eine handschriftlich ausgeführte Überweisung ins System eingibt, ein Info-Terminal über einen Belegscanner einscannt oder ein Kunde in einer Überweisungsmaske eintippt, ist egal, denn zu diesem Zeitpunkt hat keine eingebende Seite eine Möglichkeit, die Korrektheit der Empfänger-Daten zu überprüfen. Diese Überprüfung geschieht erst im Rechenzentrum der Empfänger-Bank. Dort laufen die nicht korrekten Überweisungen (abweichende Namen etc.) in einer speziellen Liste auf, die zumindest bei einem RZ, das ich kenne, dann manuell geprüft und abgearbeitet werden.

So ein Schmarrn könnte vielleicht nur bei einer bankinternen Überweisung passieren, aber auch da hat die Bankensoftware versagt. Oder die Bank hat wieder ein Märchen den ahnungslosen Richtern erzählt! Als Referenz würde ich dieses Urteil jedenfalls nicht sehen, sondern eher neben dem obigen Strippen in Norvegen einreihen.
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Alt 06-05-2005, 16:30   #22
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Zitat:
Online-Überweisung:

Kein Schadenersatz bei falscher Kontonummer
diese weisheit stammte nicht von mir persönlich .
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Alt 06-05-2005, 20:45   #23
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Zitat:
Original geschrieben von Sofix
diese weisheit stammte nicht von mir persönlich .
Eine Überweisung hat neben der Konto-Nr. noch den Empfänger-Namen. Wenn man sich natürlich doppelt geirrt hat, hat keine Software eine Chance! Allerdings steht in den AGBs meiner Bank, daß auf mein Konto fehlgebuchtes Geld mir nicht gehört. Wenn eine anderen Bank es versäumt hat, solchen Punkt aufzunehmen und dadurch den Konto-Inhaber zu Fehlschritten geleitet hat, muß sie für ihren Fehler natürlich blechen.

Fazit: die Bank ist bei Fehlern im Geldverkehr immer schuld!
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Alt 06-05-2005, 21:13   #24
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Original geschrieben von Tester32
Fazit: die Bank ist bei Fehlern im Geldverkehr immer schuld!
die bundesbank sieht das wahrscheinlich etwas anders . habe da vor ca. 3 jahren belgische france eingetauscht. man sagte mir, daß das sehr lange, bis zu einem jahr, dauern würde, bis das geld kommt. gut, nach ca einem jahr fragte ich mal nach, wo denn mein geld geblieben sei. antwort: " das geld wurde überwiesen!" ich fragte: "ja, wohin denn?" darauf die antwort: "das können wir nicht mehr lesen, aber raus ist es, sie können froh sein, daß die unterlagen noch da sind!" ich beschwerte mich. daraufhin sollte ich einen suchantrag stellen . ich mach's jetzt kurz, mein geld ist verschwunden, hab es bis heute nicht bekommen .
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Alt 23-05-2005, 11:55   #25
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Unbestellte Versandware:

Geschenk vom Händler

Es kommt vor, dass der Postbote ein Päckchen vorbeibringt, in dem sich Ware befindet, die der Empfänger gar nicht bestellt hat. Nicht selten handelt es sich um Lockvogelangebote, etwa Bücher oder Haushaltsgegenstände, mit denen ein Versandhaus auf sich aufmerksam machen will.Doch wie muss der Verbraucher reagieren, wenn der Händler im beiliegenden Brief schreibt, dass er davon ausgeht, dass der Kunde die Ware behalten möchte, wenn er sie nicht binnen zwei oder drei Wochen zurückschickt? Muss man die Ware bezahlen, wenn man sie behalten möchte? Und wenn nicht, muss man sie zurückschicken? Nichts davon ist nötig. Senden Versandhäuser Ware unbestellt ins Haus, besteht seitens des Händlers keinerlei Anspruch mehr auf das Geschenk. Der Empfänger kann den Gegenstand benutzen, aufbrauchen oder auch weiterverschenken – da er nichts bestellt hat, braucht er auch nichts zu bezahlen oder dafür zu haften.Etwas anderes gilt, wenn Sie im Vorfeld mit dem Händler ausgemacht haben, dass Sie eine zum Beispiel per Telefon angebotene Ware gern anschauen würden. In diesem Fall besteht Haftung seitens des Empfängers und er muss die Ware entweder bezahlen oder zurücksenden. Nur unverlangt zugeschickte Ware gilt grundsätzlich als Geschäft ohne Vertragsabschluss und damit ohne Haftung.
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Alt 23-05-2005, 14:45   #26
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Hatte da selber eine praktische Erfahrung

Ein Münzversand sandte mir unbestellt eine Serie von DM-MÜnzen - kurz nach der Euro-Umstellung. Dazu eine Rechnung über 12 Euro.

Natürlich habe ich nichts bezahlt, und doch tatsächlich eine Mahnung erhalten

Nach einem kurzen email-Verkehr wurde ich dann sogar angerufen, mit der BItte, die MÜnzen doch dann zurückzusenden. Man würde mir sogar einen frankierten Rückumschlag zusenden.

Auch das verneinte ich, bot aber gerne an, dass sie die Münzen direkt über einen Lieferservice bei mir abholen könnten.
Dazu hatten sie dann aber auch keine Lust - und hatten sich seitdem nicht mehr gemeldet....
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 31-05-2005, 11:09   #27
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Kleine Mängel an Gebrauchtwagen müssen hingenommen werden

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/automobil...6-dpa_8937878/
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Alt 02-06-2005, 12:12   #28
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Wildunfall:

Teilkasko zahlt nur bei deutschem Wild

Wildunfälle gehören eigentlich zum Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung. Autofahrer, die eine solche Police abschließen, sollten also bei einer Kollision mit einem Tier darauf vertrauen können, dass ihre Versicherung den Schaden reguliert. Doch Vorsicht: Passiert der Unfall im Ausland, kann die Gesellschaft den Schadenersatz verweigern.

Ein solches Missgeschick passierte einem deutschen Urlauber, der mit seinem Pkw durch Norwegen fuhr. Wie aus heiterem Himmel sprang plötzlich ein Rentier vor den Wagen. Der Zusammenprall hinterließ erhebliche Schäden am Auto. Der Urlauber vertraute darauf, dass die heimische Versicherung den Schaden regulieren werde.


Doch weit gefehlt. Die Gesellschaft weigerte sich Schadenersatz zu leisten, weil der Versicherungsschutz nur einheimische Tiere einschließe. Das wollte der Urlauber nicht glauben und zog vor Gericht. Doch auch hier bekam er eine Abfuhr. Das Oberlandesgericht Frankfurt gab der Versicherung Recht (OLG Frankfurt, Az. 7 U 190/02). Es sei statthaft, dass die Gesellschaft den Versicherungsumfang nur auf einheimische Tiere beschränke, urteilten die Richter. Dazu gehörten u.a. Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen und Hunde. Elche oder Rentiere seien nicht einheimisch.
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Alt 02-06-2005, 23:27   #29
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Das hätt ich wirklich nicht gedacht ....
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Schöne Grüße
OMI
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Alt 08-06-2005, 11:48   #30
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Gebrauchtwagen:

Händler haftet auch für Reifen

Händler, die Gebrauchtwagen verkaufen, haften nicht nur dafür, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befindet. Der Käufer muss sich ebenso darauf verlassen können, dass die Reifen des Wagens in einem verkehrssicheren Zustand sind. Erleidet der neue Besitzer kurz nach dem Kauf einen Unfall wegen kaputter Reifen, kann er beim Händler Schadenersatz geltend machen, das entschied der Bundesgerichtshof. (BGH, Az. VIII ZR 386/02)

So geschehen bei einem Sportwagen-Fan. Als dieser seinen neuen Ferrari auf der Autobahn testete, platzte bei hoher Geschwindigkeit ein Reifen und das Fahrzeug erlitt Totalschaden. Nach eingehender Untersuchung stellte sich heraus, dass der Händler zwar die Reifen erst vor einem Jahr neu aufgezogen hatte, die Pneus aber bereits mehrere Jahre alt waren.

Nach Ansicht der Richter hätte der Händler den Reifenmangel erkennen müssen und die Gummis nicht aufziehen dürfen. Da er fahrlässig über das Alter der Reifen hinweggesehen habe, sei er Schuld am Unfall und müsse daher Schadenersatz leisten. Die Schadensumme belief sich auf rund 100.000 Euro.
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