Zurück   Traderboersenboard > Allgemeiner Talk > Tradercafe

Antwort
 
Themen-Optionen
Alt 20-05-2005, 08:51   #1
Auf Wunsch gelöscht
TBB Family
 
Benutzerbild von Auf Wunsch gelöscht
 
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 3.214
Lightbulb Über Marken....

Habe ich heute auf dem Weg zur Arbeit gelesen:

Eine Marke zu besitzen, muss schrecklich sein. Zwei Stunden googeln, und man kann Seiten füllen mit dem, worüber sie stritten und streiten: Apple mit einer chinesischen Bekleidungsfirma über abgebissene und nicht abgebissene Äpfel; Lindt & Sprüngli mit dem Konkurrenten Hauswirth über sitzende Schoko-Hasen; Getränkeproduzenten bemühten wegen der Begriffe „Feigling“ und „Frechling“ zuerst ein Oberlandesgericht und dann auch noch den Bundesgerichtshof; Maggi liegt im Clinch mit dem Hersteller einer „Magic Soup“; Haribo streitet mit Katjes um „Yoghurt-Gums“; Tchibo mit einem Berliner Restaurant wegen „cibo matto“ (auf Italienisch „verrücktes Essen“); die Deutsche Telekom und die Deutsche Post um die „P-Aktie“; das Schweizer Winzerdorf Champagne vor dem Europäischen Gerichtshof mit dem Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne - ein Fall, der sogar zu diplomatischen Verstimmungen zwischen der Schweiz und Frankreich führte; eine italienische Waffenschmiede und General Motors balgen sich um die Bezeichnung „Beretta“…

Marken vor Gericht – eine unendliche Geschichte, die zeigt, wie kostbar Marken für ihre Besitzer sind. Noch kostbarer sind sie für Plagiatoren, die fälschen und betrügen, dass man Mitleid mit den Markenartiklern bekommt. In Bad Reichenhall erleicherte der Zoll einen Lkw aus der Türkei um 9930 Jacken, Jeans, Pullover und Polo-Shirts, die sämtlich gefälschte Logos trugen von Boss bis Armani und von Ralph Lauren bis Levi’s, obwohl sie teilweise identisch aussahen. Die Preisetiketten hingen schon dran: In Pariser Boutiquen sollten die Jacken 299 Euro kosten (Rechnungspreis 5 Euro), die Pullover 139 Euro (Rechnungspreis drei Euro); in 2500 weiteren der türkischen Textilien stand „Made in France“.

„Produktpiraten machen auch vor Kleinkindern nicht halt“, betitelte das Hauptzollamt Frankfurt am Main in unfreiwilliger Komik eine Pressemitteilung über drei Tonnen gefälschter Kinderkleidung aus China. Auf einer Touristikmesse in Stuttgart zertrümmerte ein Radlader des Zolls publikumswirksam 200 DVDLaufwerke – Schrott, als Markenware deklariert.

In Gefahr sind aber nicht allein das Image und der Umsatz der Markenhersteller, sondern auch der Geldbeutel und die Gesundheit der Käufer: In Hamburg beschlagnahmten Zollbeamte vor anderthalb Jahren 40 000 gefälschte Viagra-Pillen mit dem Aufdruck „Diagra“. Sie waren blau und diamantenförmig wie die Originale von Pfizer, kamen aus Neu-Delhi, enthielten nur die Hälfte des Wirkstoffs und waren auf dem Schwarzmarkt 250 000 Euro wert. Immer öfter, so der Zoll, würden gefälschte Bremsbeläge, Ventile, Autoreifen und Ersatzteile für den Flugzeugbau gefunden. Angesichts eines geschätzten Piraterie-Schadens von weltweit jährlich 280 Milliarden Euro und rund 200 000 vernichteten Arbeitsplätzen – davon in Deutschland 29 Milliarden Euro und 70 000 Arbeitsplätze – klingt es lächerlich, wenn sich Bundesfinanzminister Hans Eichel über eine Steigerung des Wertes beschlagnahmter Waren von 76 auf 178 Millionen Euro freut.

„Was wir in den achtziger Jahren an Schutz aufgebaut haben, bricht uns jetzt durch die Globalisierung und das Internet zusammen“, sagt der Frankfurter Rechtsanwalt Richard Cremer. Der Markenexperte der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig – zu ihm später mehr – hat für die beklagte „Markenerosion“ das schöne Bild einer Insel gefunden: Am Anfang noch ein schönes rundes Eiland, peitscht das stürmische Meer die Küste in Fransen, die Länge der zu verteidigenden Küstenlinie wird relativ zur Inselfläche immer größer. „Nein“, sagt Richard Cremer, „der Kampf ist nicht zu gewinnen. Aber man muss aufpassen, dass man ihn nicht verliert.“

Markenerosion als unvermeidlicher Preis der Globalisierung? Ein aussichtsloser Kampf gegen Freibeuter und Piraten? Ganz so schlimm ist es nicht, denn für Markeninhaber gibt es nicht nur schlechte, sondern auch gute Nachrichten.

Nie war es einfacher und billiger, eine Marke bei den Markenämtern einzutragen. Als nicht schutzfähig lehnen die Behörden Anmeldungen nur aus zwei Gründen ab: Wenn eine Wortmarke rein beschreibenden Charakter hat wie „Doublemint“ für Kaugummis oder „TDI“ für Autos. Derlei sachliche Beschreibungen, so die Argumentation, müsse für die Wettbewerber freigehalten werden. „Obst“ als Marke für Äpfel wäre demnach nicht schutzfähig, wohl aber für Computer. Abgelehnt wird eine Markeneintragung außerdem, wenn das anzumeldende Zeichen keine starke Unterscheidungskraft zu anderen Anbietern aufweist wie zum Beispiel „Companyline“ für Finanzdienstleistungen.

Jenseits dieser Hürden liegt ein weites Feld: Wortmarken (Siemens), Bildmarken (springende Raubkatze von Puma), Wort-Bild-Marken (Bayer-Kreuz), dreidimensionale Formen (Kühlerfigur von Rolls-Royce), Hör- und Klangmarken (Jingles von Radiosendern), Farben (Magenta für die Deutsche Telekom, Lila für Milka-Schokolade), Buchstaben oder Slogans.

Selbst Käse in Blütenform kann markenrechtlich geschützt werden, ebenso der „Bewegungsablauf einer Fahrzeugtür“, wie der Freiburger Markenanwalt Norbert Hebeis in seinem Buch auflistet. „Markenanmeldungen, die früher zurückgewiesen wurden, werden heute oft anstandslos akzeptiert.“ Stellen sich die Ämter doch mal quer, haben die Anmelder vor Gericht gute Chancen. Hebeis attestiert ihnen eine „anmelderfreundliche Tendenz nach der Devise: im Zweifel für den Anmelder.“ 2001 ging der Europäische Gerichtshof sogar so weit, den Begriff „Baby-Dry“ für Windeln von Procter & Gamble zu schützen – eigentlich eine stark beschreibende Bezeichnung, weshalb das Windel-Urteil von Markenanwälten bis heute gern als „Ausreißer“ zititert wird.

Das Deutsche Patent- und Markenamt rechnet für 2004 mit einer erneut um zehn Prozent gestiegenen Zahl von rund 69000 Markenanmeldungen, die als Zeichen für die „wirtschaftliche Erholung Deutschlands“ gedeutet werden.

Ähnlich beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, dem Markenregister Europas in Alicante, wo seit 1997 gut 240000 so genannte Gemeinschaftsmarken eingetragen wurden, jährlich rund 35000 neue. Mit einem einzigen Verwaltungsakt – die Gebühren beginnen bei rund 1000 Euro – schützt der Anmelder seine Marke europaweit für zehn Jahre und kann den Schutz gegen weitere Gebühren (ab 2500 Euro) unbegrenzt verlängern. „Für eine Summe, mit der man früher Markenschutz in drei Ländern erhielt, bekommt man heute sämtliche 25 Mitgliedsstaaten der EU“, sagt der Anwalt Hebeis. Eine Markenanmeldung beim Markenamt in München kostet zurzeit 300 Euro und kann für 750 Euro ebenfalls beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Eine Marke eintragen zu lassen ist kinderleicht. Sie zu verteidigen eine Sisyphosaufgabe

So weit, so schön. Doch ist die relativ unkomplizierte und bezahlbare Markenanmeldung nur der erste und einfachste Schritt. Die erste schlechte Botschaft: Die Ämter prüfen nur, ob angemeldete Marken grundsätzlich schutzfähig sind (Freihaltebedürfnis für Wettbewerber, Unterscheidungskraft); sie prüfen nicht, ob identische oder ähnliche Marken bereits im Register stehen. „Viele missverstehen eine eingetragene Marke bereits als Monopolrecht. Aber die erfolgreiche Eintragung bedeutet noch gar nichts“, sagt der Zürcher Markenanwalt Michael Ritscher. „Eine Marke im Register gibt weder automatisch das Recht, sie zu benutzen, noch ist sie die Garantie für ihre Gültigkeit.“

Sicherheit verschaffen erst aufwändige Recherchen nach identischen oder ähnlichen älteren Marken, wie sie Markenanwälte meist in Zusammenarbeit mit kommerziellen Recherchediensten anbieten. Das kostet Geld und vor allem Zeit. „Seriöserweise sollte man in jedem Land recherchieren und eventuelle Widerspruchsverfahren anderer Markeninhaber prüfen“, meint Ritscher.

Denn: „Die alles entscheidende Frage muss sein: Gibt es ältere Rechte? Sonst sind alle weiteren Investitionen in die Marke höchst riskant.“

So verlockend die Gemeinschaftsmarke für ein Gebiet mit 450 Millionen Einwohnern ist, Michael Ritscher rät Mittelständlern meist davon ab, weil sie die Recherchekosten und das Risiko von Widerspruchsverfahren unterschätzten. Stattdessen empfiehlt er eine Strategie der kleinen und gezielten Schritte: „Es macht keinen Sinn, prophylaktisch europaweiten oder gar internationalen Markenschutz einzuholen, wenn keine Markenstrategie für diese Regionen dahinter steht. Man muss wissen, wohin man will, und braucht dafür das entsprechende Budget. Sonst ist das Geld zum Fenster hinausgeworfen.“

Doch selbst wenn es keinen Widerspruch anderer Markeninhaber gibt, sollten der Markt und die Register weiter überwacht werden, weil Markenschutz nur dauerhaft einklagen kann, wer Nachahmer – ob Piraten oder gutgläubige jüngere Markeninhaber – nicht gewähren lässt. Sonst kann es dem Rechteinhaber gehen wie Sony mit seinem Walkman: Jahrelang, berichtet Anwalt Richard Cremer, habe Sony die Verwendung des Begriffs „Walkman“ durch andere Hersteller in Österreich nicht bekämpft. Die Quittung: Walkman ist nach höchstrichterlicher Entscheidung in Österreich heute ein so genanntes Freizeichen, weil der „Verkehr“, also der Verbraucher, den Walkman heute synonym für einen „tragbaren Audio-Kassettenspieler“ verwendet.

Marken anzumelden ist eine Fingerübung, sie zu verteidigen eine teure Sisyphosarbeit. Im Büro seiner Frankfurter Kanzlei sitzt Richard Cremer rauchend vor seinem PC und erzählt, dass er schon viel schlechte Presse bekommen habe. Bei dem Justiziar eines großen europäischen Unternehmens hat er mal ein Schild gesehen: „Hinter jeder erfolgreichen Marke steht ein ekliger An-walt.“ Für Cremer ein Ehrentitel: „Man will ja nach Möglichkeit das Gestrüpp ausreißen und nicht nur ein paar Blätter pflücken.“

Schlechte Presse bekommt Cremer, weil er für Cartier die faulen Blätter pflückt, vor allem bei Ebay. Über einen dieser Fälle berichtete die »Frankfurter Rundschau« unter der Überschrift „Markenfirmen überziehen Privatleute mit Abmahnungen.“ Cremer hatte einen 21-jährigen Gymnasiasten vor Gericht gebracht, der nun mehr als 10 000 Euro bezahlen soll. Der Schüler hatte bei Ebay „ein paar alte Autoteile, Playstation-Spiele, ein Handy und Schuhe“ vertickt, „eben einfach so Kram, den man überhaupt nicht mehr braucht“, darunter auch die Goldkette seines Groß-vaters. Die motzte er im Begleittext mit dem Prädikat „im Cartier-Design“ auf. Worauf das harte Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main folgte, weil der junge Mann bei Ebay „im geschäftlichen Verkehr“ schon 52 Verkäufe getätigt habe und Käufer durch derart irreführende Angaben locke.

Warum verfolgen Sie ahnungslose Schüler, Herr Cremer? „Weil sie nicht ahnungslos sind“, antwortet er und verliert sich dann für drei Stunden bei Ebay, was er sonst einem gewerblichen Suchdienst überlässt. „Was da passiert, ist echter Wahnsinn.“

Ein schönes Beispiel friedlicher Koexistenz: vitra aus der Schweiz und VitrA aus der Türkei

Cremer tippt „Cartier“ ins Suchfeld: 569 Treffer. Er schließt Fundstellen aus wie den Fotografen Henri Cartier-Bresson oder „Van Cartier“ – unter diesem Namen spielt Whoopi Goldberg eine Nachtclub-Sängerin im Film „Sister Act“. 479 Treffer bleiben übrig. „Vor Weihnachten hätten wir leicht 1000 gehabt“, sagt der Anwalt. Einige Angebote sind so teuer, dass es sich um echte Cartier-Uhren handeln könnte. Der Rest ist mehr als zweifelhaft.

Er findet ein Montblanc-Etui, das nur in der Liste auftaucht, weil in der Beschreibung steht: „vglbar mit Etuis von Cartier“.

Cremer findet ein Set „Bunny-Hasen Anhänger/Ohrringe“ für 20,49 Euro. „Gibt’s Bunny-Hasen von Cartier?“, fragt er ironisch. Bei den Ohrringen steht auch „w.Playboy“, soll heißen „wie Playboy“, demnach sind die Bunny-Hasen nicht original Playboy. „Beachten Sie auch meine anderen Auktionen mit Produkten von zum Beispiel Armani, Benetton, Bogner, Bruno Banani, Bucherer, Bulgari, Bunz, Cartier, Chanel, Charlotte, Chopard …“

Ebay erscheint als Who’s who der Luxusbranche. Ohrringe von Chanel für 9,99 Euro, Schlüsseletuis von Louis Vuitton für 19,90, „der Mann scheint regen Pirateriehandel zu treiben“. Oder doch ein Ahnungsloser vom Typ des Frankfurter Gymnasiasten? Cremer klickt weiter, findet, dass der Verkäufer 486 positive Bewertungen von Kunden bekam und seinerseits 624 Bewertungen für Käufe abgegeben hat, dass er in den vergangenen 30 Tagen 47 Artikel angeboten hat. „Klingt nach Profi“, sagt Cremer.

Cremer findet einen Anbieter, der sich „spitzbub“ nennt. Dann einen „Computer-Roller, entworfen von Jean Nouvel für die Cartier-Foundation.“ Klinge seriös, sagt Cremer. Immer noch in der Cartier-Liste stutzt er bei einem „massiven Rolex-Ring“ für 42,50 Euro: „Mit großer Sicherheit ist das Mist.“ In der Beschreibung stehen Rolex, Chopard und Cartier, „damit hat er schon drei Marken verletzt“.
Und dann trifft er einen alten Bekannten. Schon zweimal stritt man, einmal vor Gericht, Cremer gewann. Jetzt bietet der Mann eine Cartier-Uhr für 2969 Euro an, „Neupreis 6000 Euro“ steht in Rot darüber. Die Uhr ist wohl original, aber nicht der Brillantbesatz. „Auf der Uhr steht Cartier, das ist Markenverletzung.“ Cremer klickt, findet heraus, dass der Anbieter die Uhr fünf Wochen zuvor für 1499 Euro gekauft hat. Wären die Brillanten echt, wäre das Stück rund 20 000 Euro wert. Cremer sarkastisch: „Wer die für 3000 Euro kauft, macht ein echtes Schnäppchen.“

Das Internet hat die Schleusen für den Markenmüll geöffnet, und Cremer kämpft einen Kampf, den er nicht gewinnen kann und nicht verlieren will. Er habe Chat-Räume entdeckt, in denen sich seine „Abmahnopfer“ austauschen. Es könnten mal Schläger bei ihm auftauchen, habe er dort gelesen.

Versöhnlichere Geschichten sind selten, aber nicht ausgeschlossen. Zweimal begegneten sich die Unternehmen vitra und VitrA vor Gericht. vitra in Weil am Rhein ist ein international bekannter Hersteller hochwertiger Büromöbel, vor allem Designer-Stühle. Die VitrA Bad GmbH vertreibt weltweit Armaturen, Badmöbel, Wannen, Fliesen und Accessoires für den türkischen Eczacibasi-Konzern. „In dem einen Land hatten wir die älteren Markenrechte, im anderen VitrA, auf keiner Seite war böse Absicht im Spiel“, sagt vitra-Anwalt Michael Ritscher. „Also vereinbarten wir Koexistenz mit klaren Abgrenzungen: Jeder verwendet seinen charakteristischen Schriftzug korrekt und verpflichtet sich, nicht in den Warenbereich des anderen vorzudringen. Ein Rechtsstreit um einzelne Länder erschien uns nicht sinnvoll.“

Dass vitra und VitrA gelegentlich verwechselt werden könnten, weil Badezimmer, Wohn- und Arbeitsbereich immer mehr zusammenwachsen – kein Problem für „vernünftige Unternehmen“, sagt vitra-Sprecherin Gabriella Gianoli. Die beiden Chefs der Familienunternehmen hätten sich inzwischen mehrfach gegenseitig in Istanbul und in der Schweiz besucht und dabei festgestellt, dass sie sich wunderbar über Kultur unterhalten können.
__________________
"Mittagessen? Nur Flaschen essen zu Mittag!"

Geändert von Auf Wunsch gelöscht (20-05-2005 um 08:53 Uhr)
Auf Wunsch gelöscht ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20-05-2005, 08:56   #2
OMI
Gründungsmitglied
 
Benutzerbild von OMI
 
Registriert seit: Sep 2000
Ort: Bayern
Beiträge: 82.694
ein langer, aber überaus lesenwerter Artikel!
__________________
Schöne Grüße
OMI
OMI ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20-05-2005, 08:57   #3
Auf Wunsch gelöscht
TBB Family
 
Benutzerbild von Auf Wunsch gelöscht
 
Registriert seit: Jul 2004
Beiträge: 3.214
Auch ein netter Versuch.....
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg wam.jpg (21,5 KB, 8x aufgerufen)
__________________
"Mittagessen? Nur Flaschen essen zu Mittag!"
Auf Wunsch gelöscht ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20-05-2005, 08:58   #4
OMI
Gründungsmitglied
 
Benutzerbild von OMI
 
Registriert seit: Sep 2000
Ort: Bayern
Beiträge: 82.694
__________________
Schöne Grüße
OMI
OMI ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Es ist jetzt 11:01 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.