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Alt 22-10-2009, 15:14   #1
Sofix
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eek NRW: "Schwules Blut" darf nicht gespendet werden

Nach dem Transfusionsgesetz dürfen homosexuelle Männer ihr Blut nicht für die Konservierung zur Verfügung stellen.

frage mich dann: was ist mit lesbischem blut??

http://www.rp-online.de/public/artic...t-spenden.html
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Gruß Sofix
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Alt 22-10-2009, 17:42   #2
simplify
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Zitat:
Berufsberatung auf dem Arbeitsamt.
Ein Schwuler wird gefragt: "Was möchten Sie denn werden?"
Antwortet der: "Am liebsten Krankenwagenfahrer. Da kriegt man hinten einen reingeschoben, und dann geht´s mit Tatü Tata durch die Stadt!"
warum ist mir jetzt das eingefallen?
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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Alt 23-10-2009, 09:14   #3
romko
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Blut is Blut ...

Und die linkslinken haben nicht gleich "Nazi Nazi" geschrieen?
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"Ein Spiel dauert 90 Minuten und am Ende gewinnt Deutschland!"
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Alt 23-10-2009, 18:37   #4
Franki.49
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Smile

Kann mit einer erklären ob Schwule ein anderes Blut haben ?
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Gruss Franki
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Alt 25-10-2009, 07:46   #5
Guruinchen
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Die Frage nach dem Lesbenblut finde ich in diesem Zusammenhang gerechtfertigt. Was soll eine solche Bestimmung eigentlich bewirken? Ich denke mir, dass es einen Zusammenhang mit AIDS (HIV) haben könnte, aber ganz kann ich das nicht nachvollziehen! Das Blut wird ja sicher auf HIV getestet. Und es wissen wohl inzwischen alle, dass auch Heteros HIV positiv sein können, sogar Kinder, stellt Euch vor!!!!
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Green
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Alt 25-10-2009, 08:07   #6
Ramto
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Das ist für mich auch total unverständlich. Meines Wissens hat die Wissenschaft noch keinen Anlass dazu, vor Blutübertragungen zu warnen, um eine sexuelle Orientierungsweitergabe zu verhindern.
Das kann tatsächlich nur mit dem erhöhten HIV-Risiko zusammenhängen.
Eine Blutuntersuchung dauert...Ist der Befund negativ, so kann in der Zwischenzeit bis zur Blutabgabe der Untersuchte sich trotzdem angesteckt haben. Ja, während ich das schreibe, wird mir klar, das ist der Grund!
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Alt 25-10-2009, 09:23   #7
simplify
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es könnte aber auch sein, dass da noch ein gesetzt von vor 1970 gültigkeit hat. davor war bekanntlich homosexualität unter strafe gestellt und die kirchenwissenschaftler haben sicher angst gehabt, dass durch blutübertragungen sich die schwulitäten verbreiten.

das es gesetze gibt, die eigentlich abgeschafft gehören sieht man am beispiel hessens. in der hessischen verfassung steht bis heute die todesstrafe festgeschrieben.
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Alt 25-10-2009, 09:40   #8
Ramto
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Das Transfusionsgesetzt gibt es in der gültigen Fassung erst seit 1998, Simplify!
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Alt 25-10-2009, 09:44   #9
simplify
letzter welterklärer
 
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hier handelt es sich um landesgesetz von NRW. es kann also gut sein, dass im NRW noch was von vergangenzeiten steht ähnlich dem in hessen.
geändert wird sowas deshalb nicht unbedingt, weil bundesrecht immer über länderrecht steht.

ich kann mir nicht vorstellen, dass man in NRW 1998 unter rot/grün ein gesetz verabschiedet hat, dass die blutspende von schwulen verbietet. da wie oben geschrieben ja bundesrecht dem widersprechen würde und es so nie gültigkeit bekommen würde.
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Alt 25-10-2009, 09:49   #10
Sofix
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Zitat:
Zitat von simplify Beitrag anzeigen
das es gesetze gibt, die eigentlich abgeschafft gehören sieht man am beispiel hessens. in der hessischen verfassung steht bis heute die todesstrafe festgeschrieben.

du bist ja voll auf dem laufenden
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Gruß Sofix
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