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Alt 25-10-2004, 20:26   #1
Vogtlandsiggi
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Rückgaberecht - Wer kann helfen?

Der Freund meiner Tochter hat beim Schrotthändler eine Getriebe fürs Auto für 300€ gekauft. Nach dem Einbau mußte er leider feststellen das es nicht funktioniert und er wollte es wieder zurückgeben. Leider weigert sich der Händler es zurückzunehmen.
Gibt es hier ein Rückgaberecht?
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Grüße von SIGGI
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Alt 25-10-2004, 20:44   #2
mr_ed
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hi siggi,

der händler hat gewährleistung auf gebrauchtware zu geben.

mehr darüber findest du hier:

http://www.wdr.de/tv/markt/service/b...040510_1.phtml

http://www.wdr.de/tv/markt/service/b...040510_3.phtml

wenn der händler sich weiterhin weigert, direkt mit dem anwalt drohen......das hilft in der regel.
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gruß
mr_ed


Kein Vermögen ist so groß, dass es sich nicht an der Börse verlieren ließe. (André Kostolany)
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Alt 25-10-2004, 20:44   #3
MANKOMANIA149
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Lightbulb Re: Rückgaberecht - Wer kann helfen?

Zitat:
Original geschrieben von Vogtlandsiggi
Der Freund meiner Tochter hat beim Schrotthändler eine Getriebe fürs Auto für 300€ gekauft. Nach dem Einbau mußte er leider feststellen das es nicht funktioniert und er wollte es wieder zurückgeben. Leider weigert sich der Händler es zurückzunehmen.
Gibt es hier ein Rückgaberecht?


Hallo Siggi,

zuerst einmal die wichtigste Frage: hat Der Freund Deiner Tochter einen Quittung / Rechnung> Beleg für den Kauf des Getriebe vom Schrotthändler erhalten???

Wenn ja, dann helfen Dir evtl. folgende Links:

http://www.verbraucherschutz-forum.de/show/?doc=MjzY

oder

http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm


wenn nein.....tja dann hat der Schrotthändler evtl. Glück gehabt aber auf jeden fall eine Steuerhinterziehung gemacht!!! ....über die man evtl. diskutieren könnte...
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http://www.luxfunkradio.com/hu/
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Vegetarisches Essen schmeckt am Besten, wenn man es vor dem Servieren durch ein Steak ersetzt.
Planung ist die Ersetzung des Zufalls durch einen Irrtum.
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Alt 25-10-2004, 21:02   #4
mr_ed
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@siggi:

meine obige aussage gilt natürlich nur, wenn der schrotthändler das getriebe als gebrauchtes jedoch ausdrücklich funktionierendes ersatzteil mit entsprechenden beleg verkauft hat. sollte der freund deiner tochter das teil irgendwo auf dem schrottplatz rausgekramt haben, dann wirds schwer sein, dem händler an den karren zu fahren.
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mr_ed


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Alt 25-10-2004, 21:32   #5
Vogtlandsiggi
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Ich bedanke mich recht herzlich bei Euch

Ja, er hat eine Quittung für den Kauf.
Na mal sehen was rauskommt bei der Sache.
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Grüße von SIGGI
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