Teil II
Die Fakten in Kürze
Intel scheint die Patente für gültig zu halten. Nachdem Rambus in Virginia verloren
hatte, unterzeichnete Intel ein 200-Millionen-Dollar-Abkommen über Rambus-Patente,
die auch SDRAM und DDR beinhalten.
Sieben der zehn bedeutendsten Speicherhersteller müssen geglaubt haben, dass sie
einen Patentstreit gegen Rambus nicht gewinnen könnten. Sie haben SDRAM- und
DDR-Lizenzvereinbarungen unterzeichnet.
Für SDRAM und DDR-Lizenzen zahlen sie an Rambus Millionen von Dollars.
Die drei Hersteller, die gegen Rambus prozessieren, scheinen zu glauben, es sei
schwierig nachzuweisen, dass keine Patentverletzung vorliegt, denn sie haben auf
Betrug und auf ein Rambus-Monopol geklagt.
Allerdings hat das Gericht in Virginia bereits entschieden, dass Rambus weder Betrug
begangen noch sich ein DDR-Monopol verschafft hat.
Der Richter in Virginia, der eine für Rambus ungünstige Markman-Regelung bestimmt
hat, hatte vorher noch nie einen Markman erstellt.
Ein unabhängiger Prozessbeobachter hat einige gute Gründe vorgebracht, aus denen
der Markman in der Berufung verworfen werden könnte.
Das Bundes-Berufungsgericht verwirft circa 35 Prozent aller Markman-Regelungen, die
es verhandelt.
Wenn der Markman in der Berufung verworfen wird, dann dürfte Rambus im Hinblick
auf DDR in den Vereinigten Staaten gewinnen.
In Europa gibt es so etwas wie die Markman-Regelung nicht.
Von einem italienischen Gericht bestellte Sachverständige befanden, dass SDRAM und
DDR die europäischen Rambus-Patente verletzen.
Wenn die Sachverständigen objektiv sind und wirklich etwas von der Sache verstehen,
dann müsste der deutsche Sachverständige zum gleichen Ergebnis kommen.
Die Experten stehen diesbezüglich unter Druck, denn wenn die Meinungen abweichen,
werden Kollegen möglicherweise Inkompetenz oder Korruption unterstellen.
Die Nicht-Offenlegung der europäischen Patentanmeldungen kann keinen Betrug
darstellen; das JEDEC verlangte eine solche Offenlegung nicht.
Die Anmeldung der Patente in Europa wurde im Oktober 1991 öffentlich bekannt
gemacht, lange bevor das JEDEC SDRAM oder DDR entwickelte.
Infineon kann nicht behaupten, das Schweigen von Rambus habe das Unternehmen zu
der Meinung verleitet, in Europa bestünden keine entsprechenden Patente, denn:
Infineon hat zugegeben, dass man selbst und andere JEDEC-Angehörige das
Europa-Patent von Rambus schon gelesen hätten, bevor SDRAM und DDR entwickelt
wurden.
Wenn Rambus verlieren können soll, muss das Europäische Patentamt alle
Patentansprüche bezüglich SDRAM und DDR, die es in jahrelanger Arbeit anerkannt
hat, für ungültig erklären.
Es reicht schon, dass ein einziger Anspruch gültig ist und somit verletzt wird, damit
Rambus in Deutschland und dem Rest Europas gewonnen hat.
Es reicht, wenn Rambus entweder in den USA oder in Europa gewinnt; dann könnte
Rambus einen Vergleich erzwingen, nach dem die drei Hersteller Lizenzgebühren
bezahlen müssten.
Genaueres zu den genannten Fakten:
Nachdem Rambus in Virginia im ersten Durchgang verloren hatte, unterzeichnete Intel
ein Fünfjahres-Lizenzabkommen über 200 Millionen US-Dollar für SDRAM und DDR.
Intel zahlt an Rambus jedes Jahr 40 Millionen Dollar.
Sieben der zehn größten Speicherhersteller wussten entweder, dass sie einen
Patentstreit gegen Rambus nicht gewinnen konnten, oder sie dachten es zumindest,
denn sie haben SDRAM- und DDR-Lizenzvereinbarungen mit Rambus unterzeichnet,
obwohl die meisten von ihnen schon mit Unternehmen Patentprozesse geführt haben,
die wesentlich größer sind als Rambus. Sie bezahlen an Rambus Millionen von Dollar
für SDRAM und DDR.
Die drei Hersteller, die gegen Rambus vorgehen (Micron, Infineon und Hynix) halten
die Widerlegung des Betrugs offenbar für schwierig, den sie stützen ihre Verteidigung
unter anderem auf den Betrugs- und Monopol-Vorwurf gegen Rambus.
Das Gericht in Virginia hat bereits entschieden, dass bezüglich DDR weder Betrug noch
ein Monopol vorliegt und dass die DDR-Spezifikationen vom JEDEC erst festgelegt
wurden, nachdem Rambus dem JEDEC nicht mehr angehörte.
Die ungünstige Markman-Entscheidung in Virginia, die zu einem negativen Urteil
hinsichtlich der Patentverletzung geführt hat, stammt von einem Richter, der noch nie
eine Markman-Regelung getroffen hat und der mit Patentfällen nicht viel Erfahrung hat.
Calvert D. Crary von der Kanzlei Crary, Onthank & O'Neill, LLC, ein unabhängiger
Prozessbeobachter und Autor von "Litigation Notes" ("Prozessaufzeichnungen"), hat
geschrieben, dass die in Virginia festgelegte Markman-Regelung in der Berufung
verworfen werden könnte.
Siehe auch:
http://media.corporate-ir.net/media_...m/LITNO101.pdf
Das Bundes-Berufungs-Gericht verwirft circa 35 Prozent der Markman-Fälle, die es
verhandelt.
Wenn das Berufungsgericht eine für Rambus günstige Markman-Regelung erstellt,
dürfte Rambus den DDR-Fall mit Leichtigkeit gewinnen, denn in Bezug auf DDR liegt
ja kein Betrug vor. Das SDRAM-Verfahren wird eingestellt werden und ist auch nicht
so wichtig.
Beim ersten und bisher einzigen Mal, als von Gerichten bestellte Sachverständige sich
über die Rambus-Patente geäußert haben, fielen sie eindeutig zu Rambus' Gunsten aus.
Im Prozess Rambus gegen Micron in Italien hat Rambus versucht, eine einstweilige
Verfügung zur Schließung eines Micron-Werkes zu erwirken. Das Gericht hat ein
Sachverständigengremium beauftragt zu entscheiden, ob Micron europäische
Rambus-Patente verletzt oder nicht.
Das aus zwei Experten bestehende Team hat sich sechs Monate mit den
Micron-Speicherbausteinen und dem Rambus-Patent auseinandergesetzt. Der Bericht,
den sie dem italienischen Gericht übergaben, sagte deutlich, dass die Micron-Produkte
das Rambus-Patent berühren.
Diese Experten sind nicht nur allseits anerkannte Patentanwälte, sondern auch studierte
Ingenieure.
Das Gericht wies den Antrag auf einstweilige Verfügung mit dem Hinweis ab, bezüglich
der Patentverletzung gebe es noch offene Fragen. Laut einem Artikel in einer
italienischen Zeitung hat bei der Entscheidung des Richters, die eigenen Experten zu
missachten, politische Einflussnahme eine Rolle gespielt. Politiker haben starken Druck
ausgeübt, um die Schließung der Fabrik zu verhindern, in der 1.600 Menschen
beschäftigt sind.
Auch die Berufung vor der höheren Instanz hat Rambus verloren; laut dieser Instanz
war das erste Gericht nicht zuständig. Die Hauptverhandlung wird vermutlich vor
einem anderen Gericht fortgesetzt.
Wenn man annimmt, dass die unabhängigen Sachverständigen objektiv sind und etwas
von der Sache verstehen, dann müssen die vom deutschen Gericht bestellten Experten
zum gleichen Urteil kommen wie die Italiener, die zu Gunsten von Rambus entschieden
haben.
Der unabhängige Sachverständige, den das deutsche Gericht bestellt hat, ist ein
deutscher Professor, der an einem äußerst renommierten Schweizer Institut beschäftigt
ist. Sein Ruf als Fachmann dürfte ihm sehr wichtig sein, und ich glaube, dass er einen
fairen und objektiven Bericht abliefern wird, der mit denen der von den anderen beiden
Gerichten bestellten Technik-Experten übereinstimmt.
Die Speicherhersteller können nicht behaupten, Rambus habe sich dadurch des Betrugs
schuldig gemacht, dass es die Patentanmeldung in Europa nicht bekannt gemacht habe,
denn das JEDEC verlangte laut JEDEC-Aussage in Virginia nicht die Bekanntgabe
europäischer Patente oder Patentanträge.
Der Europa-Patentantrag von Rambus wurde im Oktober 1991 veröffentlicht, lange
bevor das JEDEC die SDRAM-Spezifikationen entwickelt hat.
Auch kann Infineon nicht behaupten, man habe sich von Rambus' Schweigen zu der
Annahme hinreißen lassen, Rambus besitze weder ein Europapatent auf SDRAM noch
habe es einen entsprechenden Antrag gestellt, denn Infineon hat in der Verhandlung in
Virginia zugegeben, dass das Unternehmen selbst und auch Dritte den europäischen
Patentantrag von Rambus in Händen gehabt und gelesen hätten, und zwar bevor die
JEDEC-Spezifikationen für SDRAM festgelegt wurden.
Das Europäische Patentamt wird im Herbst eine Anhörung über die Gültigkeit der
europäischen Patentansprüche von Rambus abhalten. Es ist kaum vorstellbar, dass das
Patentamt, nachdem es Jahre mit der Anerkennung der Rambuspatente verbracht hat,
nun plötzlich sagt, es habe sich bei allen Ansprüchen bezüglich SDRAM und DDR
geirrt.
Das Europa-Patent von Rambus enthält mehrere Ansprüche, die sich auf SDRAM und
DDR beziehen; schon wenn ein einziger verletzt wird, gewinnt Rambus in Europa.
Um eine günstige Regelung zu erwirken, braucht Rambus nur in den Vereinigten
Staaten oder in Europa zu gewinnen.
Rambus und die drei Speicherhersteller haben bis zum Ende des Berufungsprozesses in
den USA eine Art weltweiten – mit Ausnahme von Deutschland – juristischen
Waffenstillstand beschlossen.
Der Ausgang des Streits wird in Wahrheit in Deutschland und den Vereinigten Staaten
entschieden, denn hier sind die Fälle lange vor denen in Italien, England und Frankreich
abgeschlossen.