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Alt 12-05-2007, 11:03   #1
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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eek Bund zahlt Beamten Viagra

Koblenz. Der Bund muss anteilig die Kosten für Viagra übernehmen, wenn ein Beamter das Potenzmittel wegen einer „krankheitsbedingten Erektionsstörung“ einnimmt. Es sei unzulässig, wenn der Bund für die Behandlung bestimmter Krankheiten keine Beihilfe zahle, entschied das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (Az: 10 A 11598/06.OVG).

Der Kläger, ein Bundesbeamter, litt an Erektionsstörungen, nachdem ihm die Prostata entfernt worden war. Sein Arzt verordnete ihm daher zwölf Tabletten Viagra. Für die Kosten von 145 Euro beantragte der Mann Beihilfe. Die Beihilfe ersetzt bei Beamten, meist zur Hälfte, die Krankenversicherung. Die Beihilfestelle teilte ihm aber mit, die Behandlung von Erektionsstörungen sei grundsätzlich nicht beihilfefähig. Gegen diese Entscheidung zog der Mann vor das Oberverwaltungsgericht. Und das OVG entschied, dass eine Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung mit Viagra nicht allein deswegen abgelehnt werden dürfe, weil das Mittel in vielen Fällen nur zur Steigerung der Potenz genutzt werde. Daher müsse die Beihilfe gezahlt werden. Um dem Missbrauch der Tabletten als „Lifestyle-Mittel“ vorzubeugen, könne die Beihilfestelle aber einen Eigenanteil oder eine mengenmäßige Begrenzung festsetzen. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt: Seit 2004 sind potenzsteigernde Mittel per Gesetz ausdrücklich aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen.

Quelle: http://www.rhein-main.net/sixcms/lis...cle&id=3707861


und wegen ca. 70,- € muß man gleich wieder vor das Oberverwaltungsgericht ziehen, als wenn die gerichte nichts anderes zu tun haben
__________________
Gruß Sofix
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