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Alt 10-11-2003, 12:15   #1
PC-Oldie-Udo
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Exclamation D E R G L Ä S E R N E M I T A R B E I T E R

Wie Chefs die elektronische Kommunikation überwachen (dürfen)

Eine E-Mail zu verschicken mag vielen Menschen ebenso harmlos erscheinen, wie ein kurzer Anruf zu Hause oder gar ein Ratsch mit dem Kollegen auf dem Gang. Ist es aber nicht – jedenfalls nicht bei der Arbeit. Denn auch deutsche Arbeitgeber werden zunehmend sensibel für den wirtschaftlichen Schaden, den die private Nutzung von Internet & Co. einem Unternehmen zufügen kann.


Allein 470 Millionen Dollar hätte es die amerikanische Volkswirtschaft gekostet, so schätzt das Software-Unternehmen NetPartners, dass US-Arbeitnehmer über die sexuellen Vorlieben des Präsidenten informiert sein wollten und den Starr-Report herunterluden.

Wachsame Arbeitgeber nutzen deshalb zunehmend intelligente Software, um sicher zu stellen, dass ihre Mitarbeiter elektronische Kommunikationsmittel im Büro ausschließlich für den Job gebrauchen: Werden E-Mails privat verschickt, surft der Angestellte zur Urlaubsplanung oder gar auf Sexseiten im Internet, dann bringen es digitale Überwachungssysteme ans Licht. Die Programme heißen „Internet Watchdog“ oder „Cyberpatrol“ und sie überprüfen, ob besuchte Internetseiten als geschäftlich produktiv gelten können oder nicht. Auf Wunsch liefern die digitalen Spione gar Statistiken und Kostenanalysen des jeweiligen Internetanschlusses.

In Amerika kontrollieren etwa 35 Prozent aller Arbeitgeber die Telefonanrufe, elektronischen Mails und Festplatten ihrer Mitarbeiter regelmäßig, so eine Untersuchung der American Management Association. Gerichtsprozesse, die Mitarbeiter gegen diese Praktiken und für den Schutz ihrer Privatsphäre führten, wurden bisher alle zu Gunsten der Arbeitgeber entschieden: Sie haben ein Recht auf Überwachung, denn die betriebsinternen Kommunikationssysteme sind ausschließlich für Geschäftszwecke zu nutzen, befanden die Gerichte.

Ein bisschen anders liegt der Fall in Deutschland. Paragraf 206 des Strafgesetzbuches bestraft illegales Ausforschen der Mitarbeiter mit bis zu fünf Jahren Gefängnis. Denn das Fernmeldegeheimnis endet nicht im betrieblichen Intranet. Doch Präzedenzfälle vor deutschen Gerichten stehen noch aus – ebenso wie die Umsetzung der längst verabschiedeten EU-Richtlinie zum Datenschutz in der Telekommunikation in nationales Recht.

Arbeitgeber gehen deshalb dazu über, Mitarbeiter bereits mit dem Arbeitsvertrag unterschreiben zu lassen, dass sie E-Mail und Internet ausschließlich für ihre Arbeit nutzen dürfen. Wer dann erwischt wird, hat Pech gehabt. Wie etwa die Beamten in Bayern und Berlin, die als „Sex-Surfer“ entlarvt wurden. Sie erhielten Verwarnungen, der freie Internetzugang wurde gesperrt.

Amerikanische Anbieter von digitalen Überwachungssystemen haben sich bereits darauf spezialisiert, das Verhalten der Mitarbeiter während der Arbeitszeit zu analysieren. So stellte Surf Watch fest, dass Angestellte über 24 Prozent der im Netz verbrachten Zeit mit nicht unmittelbar arbeitsbezogenem Surfen vergeuden. Das bedeutet außerdem, dass 24 Prozent der Netzkapazität des Unternehmens mit Freizeitaktivitäten der Mitarbeiter lahm gelegt wird. Und auch das stellte SurfWatch fest: Surfende Arbeitnehmer interessieren sich vor allem für neueste Nachrichten – mehr noch als für Sexseiten.
asa


Urteile: Die Grenzen der Schnüffelei


Weitere Informationen zum Datenschutz in der Telekommunikation:
Bundesamt für Datenschutz


weitere Infos hier:
http://focus.msn.de/D/DB/DBX/DBX26/dbx26.htm
__________________
Es grüßt euch
Udo

Sei immer ehrlich zu deinem Nächsten, auch wenn er es nicht gerne hört

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