Haftstrafen für einen ungewöhnlichen Fall: Weil er seine Nachbarin vergewaltigte, soll ein 52-Jähriger aus Sulzbach-Rosenberg (Kreis Amberg-Sulzbach) für drei Jahre und drei Monate hinter Gitter. Seine Lebensgefährtin (54), die bei dem Verbrechen Hilfestellung leistete und das Opfer fest hielt, bekam zwei Jahre und drei Monate. Auch dieser Spruch erfolgte ohne Bewährungsmöglichkeit. Die Klärung des Sachverhalts nahm drei Prozesstage in Anspruch. Dann kam das Amberger Schöffengericht zu der Überzeugung: "Das Opfer hat nicht gelogen."
Die heute 42 Jahre alte Frau war im Jahr 2003 zur Polizei gegangen und hatte den massiven sexuellen Übergriff angezeigt. "Glaubhafte Angaben", wie das Gericht nun feststellte und sich damit einer psychologischen Sachverständigen anschloss. Die 42-Jährige war zum Kaffeetrinken in die Wohnung ihrer Nachbarn eingeladen worden. Kaum dort eingetroffen, wurde die Frau ins Schlafzimmer geschoben und von dem Mann missbraucht. Dessen Lebensgefährtin klammerte sie während des Verbrechens auf dem Bett fest. Die Verteidiger hatten von einer "Märchenstunde" gesprochen und Freispruch gefordert. Sie erwägen nun das Rechtsmittel der Berufung.
Quelle:
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