das "einfädeln lassen auf der autobahn" war früher in der ehemaligen ddr sogar
verboten
Beim Auffahren auf die Autobahn gilt der "Reißverschluss" nicht. Derjenige, der sich auf der Auffahrspur befindet, ist immer wartepflichtig und muss sich "mit größter Sorgfalt" in den Verkehr einfädeln. So entschied jetzt das Kölner Oberlandesgericht.
Ein Autofahrer hatte geklagt, weil er beim Eingliedern in den Verkehr mit seinem PKW einen Zusammenstoß mit einem LKW hatte.
Der Mann ging davon aus, dass der Brummifahrer die komplette Schuld trägt. Doch auch in der zweiten Instanz verlor er den Prozess.
Quelle:
www.wdr.de