Samenspender zu Unterhaltszahlungen verurteilt
In letzter Instanz, vor dem Obersten Gerichtshof, verlor ein Samenspender in Schweden den Rechtsstreit um Unterhaltszahlungen für seine drei biologischen Kinder. Laut der schwedischen Nachrichtenagentur TT ging die Samenspende an ein lesbisches Paar.
Eine der Frauen brachte zwischen 1992 und 1996 drei Söhne zur Welt. Vor Gericht sagte der Mann aus, die zwei Frauen hätten einem Unterhaltsverzicht zugestimmt und wollten alle Aufgaben als Eltern erfüllen.
Gegenüber den Frauen hatte der Samenspender seine biologische Vaterschaft schriftlich bestätigt. Als sich das Frauenpaar kurze Zeit später trennte, forderte die biologische Mutter ihre Unterhaltsansprüche ein, wogegen der Spender geklagt hatte.
Quelle: de.news.yahoo.com
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