Eine in Geldnot geratene neuseeländische Polizistin wählte sich zur Bewältigung ihrer Finanzmisere einen Nebenjob, der nicht wirklich mit ihrem Haupterwerb vereinbar war. Nach Feierabend verdingte sie sich als Prostituierte.
Als der Arbeitgeber Wind von der Sache bekam, wurde der Frau eine Rüge erteilt - sie darf den Job als Polizistin jedoch weiterhin ausüben, da sie den Nebenerwerb aufgegeben hat.
Ein Polizeisprecher gab an, die Frau habe nicht ordnungsgemäß um eine Genehmigung für den Zweitjob ersucht 
, allerdings sei eine solche Tätigkeit nicht mit dem Berufsstand zu vereinen, und wäre somit im Falle einer Anfrage auch nie genehmigt worden.
Quelle:
www.netzeitung.de