Ein arbeitsloser 25-Jähriger aus Hürth ist für den Aufbau eines Versandhandels mit verbotenen berauschenden Pilze mit öffentlichen Mitteln gefördert worden.
Im Februar hatte der Mann sein Gewerbe ordnungsgemäß als «Handel mit Pilzen» angemeldet, wie ein Polizeisprecher am Mittwoch mitteilte. Von der Agentur für Arbeit habe er dafür einen Existenzgründungszuschuss erhalten. Dort wusste man offenbar nicht, dass die gehandelten Pilze unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Seit 26. Oktober befindet sich der 25-Jährige in Untersuchungshaft. Dem Beschuldigten werde gewerbsmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln vorgeworfen, sagte der Polizeisprecher. Schließlich habe er ein Gewerbe angemeldet. Gegen mehr als 500 Kunden des Mannes werde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Erstmals war der Mann im Januar bei einer Polizeikontrolle aufgefallen. Schon damals stellte sich heraus, dass der 25-Jährige mit Flyern und über eine eigene Internetseite einen florierenden Handel mit den Pilzen betrieb. Kunden aus Hürth und Umgebung belieferte er persönlich. Internetbestellungen verschickte er bundesweit auf dem Postweg.
Nachdem er sein Gewerbe offiziell angemeldet hatte, verzeichnete sein Internetportal dem Polizeisprecher zufolge binnen kurzer Zeit mehr als 4000 Besucher. Daraufhin stellte die Polizei im Mai in den Wohn- und Geschäftsräumen des Mannes Pilze, Computer und Geschäftsunterlagen sicher.
Davon unbeeindruckt habe der Jungunternehmer weiter Pilze aus den Niederlanden und dem Raum Hanau bestellt und sie online weiterverkauft. Als seine Internetseite über 20 000 Besucher verzeichnete, beantragten die Drogenermittler einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr.
Quelle:
http://de.news.yahoo.com/08112006/33...en-pilzen.html