Da seit dem Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 in Arbeitsämtern Unklarheiten auftraten, hat die Bundesagentur für Arbeit nun eine "Durchführungsanweisung" erlassen.
Demnach dürfen Frauen nun nicht mehr als Prostituierte vermittelt werden. Durch das Gesetz wurde es möglich, dass Frauen auch sozialversicherungspflichtig in Bordellen arbeiten können.
Dadurch konnten diese Jobs auch über die Arbeitsämter vermittelt werden, was nun nicht mehr möglich ist. Hintergrund ist, dass die arbeitssuchenden Frauen kein Recht haben, eine angebotene Arbeit abzulehnen.
Quelle:
www.bild.t-online.de