richterin erlaubt prügeln der ehefrau
Skandal-Richterin spricht
von „Züchtigungsrecht“
Weil der Koran Männern angeblich erlaubt, ihre Frauen zu schlagen, wurde einer geprügelten Ehefrau die schnelle Scheidung verwehrt
Von D. STOHN, H. CRONAUER, R. ÖZTÜRK, M. WICHMANN und M. SCHWARZ
SIE WOLLTE NUR, DASS ES ENDLICH VORBEI IST!
Die Familie der jungen Frau (26) stammt aus Marokko, sie selbst wurde in Deutschland geboren, hat einen deutschen Pass, trägt kein Kopftuch. Vor fünf Jahren heiratete sie einen Marokkaner (28), hat mit ihm zwei Kinder. Aber die Ehe blieb nicht glücklich. Sie wurde vom Mann regelmäßig verprügelt und sogar mit Mord bedroht.
Im Mai 2006 eskalierten die Streits, die Polizei kam, der Mann musste ausziehen. Die Frau wollte sich nach fünf Jahren Ehe scheiden lassen, möglichst schnell, ohne Trennungsjahr. Ihre Hoffnung: Sobald sie geschieden ist, verliere ihr Mann auch das Recht, sie zu schlagen. Doch Christa D. (54), die zuständige Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht, lehnte ihren Härtefall-Antrag ab – die Züchtigung von Frauen sei im Koran schließlich vorgesehen!
Die skandalöse Begründung: Beide Ehepartner stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Zitat: „Für diesen Kulturkreis ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen Antragssteller geheiratet hat.“ Die Ausübung des Züchtigungsrechts nach der Sure 4,34 begründe daher „keine unzumutbare Härte gemäß § 1565 BGB“.
Werden religiöse Regeln in unserem Land etwa höher bewertet als Menschenrechte und Grundgesetz? Oder ist diese unfassbare Entscheidung nur der Irrtum einer einzelnen Richterin?
Das Amtsgericht Frankfurt hat gestern einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin akzeptiert. Jetzt wird der Fall neu verhandelt. Ob das der misshandelten Ehefrau noch hilft, ist fraglich: Im Mai ist das Trennungsjahr bereits abgelaufen.
Amtsrichterin Christa D. machte vor 10 Jahren Schlagzeilen. Damals erschoss in ihrem Gerichtssaal ein Mann seine Ex-Frau.
Ist die Richterin unbelehrbar? In einer Entgegnung zum Befangenheitsantrag schrieb sie: Falls die 26-Jährige weiter meine, sie habe Drohungen und Belästigungen ihres Ehemannes nicht ausreichend beachtet, müsse auch hier weiter auf den Koran verwiesen werden, „wonach die Ehre des Mannes, einfach ausgedrückt an die Keuschheit der Frau gebunden ist, d.h. im Grunde genommen für einen islamisch erzogenen Mann das Leben einer Frau nach westlichen Kulturregeln bereits einen Tatbestand der Ehrverletzung erfüllt.“
quelle bild.de
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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