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Alt 24-02-2005, 10:59   #1
Sofix
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Exclamation Aktuelle Urteile!!

Hausratversicherung:

Computerdateien nicht geschützt

Viele Hausratpolicen schließen den Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag mit ein. Ersetzt werden im Schadensfall kaputte Fernseher, Radios oder auch Computer. Anders sieht die Sache jedoch bei auf dem Computer befindlichen Dateien aus.


Diese zählen Versicherungen leider nicht zu den materiellen Dingen im Sinne der Hausratversicherung und lehnen entsprechend den Schadensersatz ab. In diesem Sinne urteilte jetzt auch das Landgericht Stuttgart. Im konkreten Fall hatte ein Selbstständiger die gesamte Kundendatei auf seinem Computer nach Blitzschlag verloren. Daraufhin beauftragte der Geschäftsinhaber eine Softwarefirma mit der Datenrettung. Die entstandenen Kosten forderte er von seiner Hausratversicherung zurück.

Doch die Gesellschaft stellte sich quer. Laut Versicherungsvertrag gehöre nur der Computer selbst, nicht aber virtuelle Dateien zum Leistungsumfang der Police, so die Argumentation. Die Richter sahen das genauso (LG Stuttgart, Az. 5 S 106/04). Wer Software und Dateien absichern möchte, der muss eine spezielle Elektronikversicherung abschließen.

Quelle: www.biallo.de
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Alt 24-02-2005, 11:02   #2
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Autounfall mit Neuwagen

Kein Anspruch auf fabrikneues Auto

Wer mit einem neu gekauften Auto einen Unfall baut, hat nicht unbedingt einen Versicherungsanspruch auf ein nagelneues Ersatzfahrzeug. Wird der PKW ordnungsgemäß und vollständig repariert, so dass nichts mehr auf den Unfall hindeutet, und zugleich ein Wertausgleich geleistet, muss die Versicherung keinen Neuwagen bezahlen, so das Landgericht Bielefeld (Az. 2 O 453/99).

Der Fall: Der Besitzer eines 21 Tage alten Audi A6 baute einen Verkehrsunfall. Für die Reparatur des Wagens erhielt er von seiner Versicherung rund 3.500 Euro Schadenersatz plus die Auslagen für einen Mietwagen. Das genügte dem Mann aber nicht, er forderte ein komplett neues Auto.

Dieses Ansinnen lehnten die Richter jedoch ab. Begründung: Der Wagen sei ordnungsgemäß repariert worden und entspreche im Nutzwert dem eines Neuwagens. Der Makel des Unfallwagens und des damit verbundenen geringeren Marktwerts sei durch die zusätzliche Zahlung von 500 EUR ausreichend abgegolten.
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Alt 24-02-2005, 11:08   #3
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Auktionshandel im Internet:

Widerruf auch bei Ebay erlaubt

Bei einer Online-Auktion gelten grundsätzlich die üblichen Geschäftspraktiken wie die Regeln zum Fernabsatzgestz und zum Verbrauchsgüterkauf. So kann sich ein Käufer zum Beispiel auf das 2-wöchige Widerrufsrecht berufen, wenn ihm eine ersteigerte Ware nicht gefällt.

Beim Internet-Auktionshaus Ebay kam es kürzlich zum Streit über diese Frage. Ein gewerblicher Verkäufer hatte auf der Website Schmuck zur Versteigerung angeboten. Einem Bieter gefiel das Angebot und er ersteigerte vier Ringe. Nachdem die Ware daheim angekommen war, fand der Käufer aber keinen Gefallen an den Ringen. Er schickte sie zum Verkäufer zurück. Das wollte der Händler nicht akzeptieren und klagte.

Richter des Amtsgerichts Kehl gaben dem Verkäufer zwar grundsätzlich Recht, dass das Bürgerliche Gesetzbuch das geltende Fernabsatzgesetz im Fall von Versteigerungen einschränkt, indem es das Widerrufsrecht für den Ersteigerer ausschließt. Dies findet nach Ansicht des Gerichts aber in solchen Fällen keine Anwendung, weil der Anbieter seine Ware an den Höchstbietenden abgibt, das Geschäft also nicht durch den klassischen Zuschlag des Versteigerers zustande kommt. Folge: Bei Online-Aktionen gelten die Vorschriften aus dem Fernabsatzgesetz, das heißt, der Verbraucher hat das Recht zum Widerruf einer Ware. (AG Kehl, Az. 4 C 716/01)
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Alt 26-02-2005, 12:30   #4
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Kaution:

Ratenzahlung möglich

Die meisten Mieter müssen beim Bezug einer neuen Wohnung beim Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Sicherheitsleistung von maximal drei Monatsmieten dient dem Vermieter als Faustpfand, falls der Mieter die Mietsache beschädigt und nicht für den Schaden aufkommen will. Üblicherweise fordert der Vermieter die Kaution in einem Stück und legt sie dann auf einem separaten Konto an.

Doch es geht auch anders. Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter die geforderte Kaution auch in Raten überweisen dürfen (BGH, Az. VIII ZR 344/02). Die Juristen stellten sich damit hinter die Auffassung eines Mieters, der zwar grundsätzlich zur Zahlung der Kaution bereit war, das Geld aber in mehreren Teilbeträgen überweisen wolle.

Allerdings stellten die Richter eine Bedingung: Die erste Rate sei immer mit Beginn des Mietverhältnisses zu überweisen. Für die Richter war es dabei unerheblich, ob der Mietvertrag eine andere Regelung, zum Beispiel die Einmalzahlung, vorsieht. Eine solche Vertragsklausel sei grundsätzlich unwirksam.
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Alt 26-02-2005, 12:34   #5
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Autokauf:

Nach Kurzzulassung immer noch Neuwagen

Wer einen Neuwagen beim Autohändler kauft, der möchte in jedem Fall ein unbenutztes, fabrikneues Fahrzeug erhalten. Doch treffen diese Attribute auch dann noch zu, wenn das Fahrzeug bereits ein paar Tage oder Wochen auf den Namen des Händlers zugelassen war, in dieser Zeit aber nicht bewegt wurde?


Ja, sagen die obersten Bundesrichter am Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 109/04). Ein Auto, das einige Zeit auf das Autohaus zugelassen war, kann nicht als Gebrauchtwagen bezeichnet werden, wenn es bislang keinen Meter im Straßenverkehr gefahren ist.

Die Richter billigten mit diesem Urteil die im Autohandel übliche Praxis der Kurzzulassung. Begründung: Tages- oder Kurzzulassungen dienten in aller Regel nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern in erster Linie der Möglichkeit, dem Käufer einen teilweise erheblichen Preisnachlass zu gewähren. Eine Abnutzung und damit ein Wertverlust des Fahrzeugs sei damit nicht verbunden.
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Alt 01-03-2005, 12:10   #6
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Internetadresse:

Finanzamt erkennt Anschaffungskosten nicht an


Für Selbstständige und Firmen ist es heute sehr wichtig eine eigene Internetadresse zu besitzen. Unzählige Bestellungen, Kontakte und Geschäftsverkehr laufen inzwischen über das Internet. Nicht selten geben Firmen und Geschäftsleute für wohlklingende bzw. leicht einprägsame Internetadressen viel Geld aus, vor allem dann, wenn die Wunschdomain bereits vergeben ist.

Doch wer geglaubt hat, er könne diese Kosten als Betriebsausgaben steuerlich absetzen, der irrt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte mit Urteil vom 16.11.2004 klar, dass Aufwändungen für eine Domain-Adresse weder sofort abziehbare Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut darstellen (Az. 2 K 1431/03).

Im konkreten Fall hatte ein Gewerbebetrieb die Kosten für eine Domain-Adresse als sofort abziehbare Betriebsausgabe in seiner Gewinnermittlung angesetzt. Das Finanzamt blieb davon unbeeindruckt, daraufhin klagte die Firma. Doch auch vor dem Finanzgericht hatte sie keinen Erfolg. Nach Ansicht der Richter stellt eine Internet-Adresse ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar, das keinem Wertverlust unterliege. Domain-Adressen seien bei ihrer Nutzung unter wirtschaftlichen Aspekten weder einer zeitlichen, rechtlichen noch technischen Beschränkung unterworfen, daher seien sie als Wirtschaftsgut auch nicht steuerlich abschreibbar. Eine Berücksichtigung der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe komme allenfalls bei einer Veräußerung in Betracht, so die Richter. Das Urteil ist noch rechtskräftig, Revision wurde zugelassen.
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Alt 04-03-2005, 13:22   #7
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Familiendarlehen:

Nach Scheidung kann Kredit zurückgefordert werden

Lässt sich ein Ehepaar scheiden, dürfen Angehörige, die einem Ehepartner Geld geliehen haben, dieses zurückfordern. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied in diesem Sinne den Fall einer Familie, bei dem die Eltern dem jungen Brautpaar Geld geliehen hatten, damit sich die Eheleute eine Existenz aufbauen konnten.

Als die Ehe in die Brüche ging forderten die Eltern einen Teil des Geldes vom Schwiegersohn zurück. (OLG Koblenz, Az. 5 U 129/04) Die Richter gingen in dem Urteil sehr weit: Obwohl die Rückzahlung des Darlehens nur für den Fall vereinbart worden war, dass die Eltern selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten würden, bejahten sie die Rückforderung der Mittel. Mehr noch: Der Mann muss für die Hälfte des geliehenen Geldes auch noch Zinsen zahlen.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass ja die Eltern das Darlehen für den Aufbau der gemeinsamen Zukunft des Paares geliehen hätten. Dieser Absicht sei aber auf Grund der Scheidung der Boden entzogen worden, damit beanspruche der Ex-Schwiegersohn die Mittel unberechtigter Weise und müsse sie nun zurückgeben.
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Alt 08-03-2005, 17:23   #8
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Gericht entscheidet: Private Autoverkäufer müssen nicht auf alle Mängel hinweisen

Ein privater Autoverkäufer, der einen Gebrauchtwagen verkauft, ist nicht verantwortlich auf alle Mängel hinzuweisen. Denn es tritt die 'keine Offenbarungspflicht des Verkäufers' in Kraft, so das Landgericht München (AZ: 26 O 17856/04).

In einem Fall-Beispiel ging es um einen Privatmann, der einen zehn Jahre alten Gebrauchtwagen verkauft hatte. Der Wagen hatte einige Korrosionsstellen auf der Motorhaube sowie eine Beule an der Fahrzeugseite.

Der Käufer will aber nun vom Kaufvertrag zurücktreten, da ihm die Schäden nicht aufgefallen sind. Zu unrecht, so die Richter, wenn ein Privatmann einen Gebrauchtwagen ohne Garantie verkauft, müssen nicht alle sichtbaren Schäden aufgezählt werden.

Quelle: www.netzeitung.de
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Alt 08-03-2005, 17:24   #9
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Neuwagen:

Bei Mängeln nicht sofort reparieren lassen, sonst gibts kein Geld

Wer einen Neuwagen kauft und dabei Mängel feststellt, sollte ihn nicht unmittelbar zur Werkstatt bringen, sonst bleibt man später auf seinen ganzen Unkosten sitzen. Ein Disagio kann nur vom Händler verlangt werden, wenn eine Frist eingeräumt wird.

Das geht aus einem Fall-Beispiel vom Bundesgerichtshof hervor. Wird allerdings der Verkäufer nicht vorher informiert und der Wagen sofort repariert, besteht keine Möglichkeit mehr, sein Geld zurückzubekommen. (AZ: VIII ZR 100/04).

In diesem Fall hat der BGH die Klage eines Neuwagen-Käufers, der 2002 einen Wagen gekauft hatte, abgelehnt. Bereits nach einem halben Jahr blieb das Auto mit einem Motorschaden stehen, der Käufer ließ das Auto ohne Wissen des Verkäufers reparieren.

Quelle: www.netzeitung.de
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Alt 13-03-2005, 12:47   #10
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Aktiensplit:

Spekulationsfrist beginnt nicht von vorn


Viele Aktiengesellschaften versuchen durch einen Aktiensplit den Kurs ihrer börsennotierten Anteilscheine attraktiver zu gestalten. Klar, welcher Anleger kauft schon gern eine Aktie, die zum Beispiel 300 Euro kostet – das erscheint optisch teuer. Nach einem Schnitt von eins zu zehn, würde das Papier „nur noch“ 30 Euro kosten – das klingt wesentlich preiswerter.

Anleger, die eine solche Aktie bereits in ihrem Depot halten, besitzen nach einem Aktiensplit wie in unserem Beispiel nun nicht mehr 10 Aktien zu je 300 Euro, sondern 100 Aktien zu je 30 Euro im Depot. Stellt sich die Frage, was passiert mit der Spekulationsfrist für die 90 neu hinzugekommenen Aktien?

Antwort: Aus steuerlicher Sicht nichts. Für die neuen Aktien beginnt die einjährige Spekulationsfrist nicht von vorn zu laufen. Auch bei einem Verkauf der Papiere binnen zwölf Monaten bleibt das gesamte Paket von den Finanzbehörden unbehelligt, wenn die Ausgangspapiere vor dem Aktiensplit bereits länger als ein Jahr im Besitz des Anlegers waren.
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Alt 17-03-2005, 18:51   #11
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Autounfall:

Kein Schadenersatz bei Schneeketten auf Sommerreifen

Das Fahren mit Sommerreifen im Winter ist sehr riskant. Zwar schreibt der Gesetzgeber nicht zwingend den Gebrauch von Winterpneus vor, doch bereits ab Temperaturen von sieben Grad Celsius abwärts verschlechtert sich das Fahrverhalten der Sommerreifen derart, dass die Sicherheit auf der Straße beeinträchtigt ist.

Die Gummimischung verhärtet sich und bietet keine ausreichende Haftung mehr. Winterreifen besitzen dagegen eine spezielle Gummimixtur, die den Wagen sicher auf der Straße hält.
Sommerreifen im Winter sind aber noch aus einem weiteren Grund riskant: dem Versicherungsschutz. Wer im Winter mit Sommerreifen auf den Straßen unterwegs ist, der riskiert bei Unfällen den Schutz der Kaskoversicherung. Das gilt sogar dann, wenn der Autofahrer über die Sommerreifen Schneeketten gezogen hat.

Wie das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte, fehle Sommerreifen trotz Schneeketten im Gegensatz zu Winterreifen eine stabile Seitenführung. Dadurch könne das Auto leicht von der Fahrbahn abkommen. Weil ein Autofahrer dies nicht beherzigt hatte, stuften die Richter sein Verhalten als „grob fahrlässig“ ein. Damit war die Kaskoversicherung aus dem Spiel und der Mann musste den Unfallschaden selbst bezahlen. (OlG Frankfurt, Az. 3 U 186/02)
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Alt 26-03-2005, 18:28   #12
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Reisegepäck im Flugverkehr:

Bei Verlust maximal 550 Euro Entschädigung

Flugpassagiere kennen das: Nach dem Auschecken steht man sich die Füße vor dem Gepäckband platt am wartet auf seine Koffer. Nach längerer Wartezeit beginnt man dann langsam zu zweifeln, ob das Gepäck noch kommt. Kurz bevor die Hoffnung restlos schwindet, öffnet sich dann doch noch die Luke und das begehrte Gepäckstück plumpst auf das Förderband. Doch was passiert, wenn das Gepäck tatsächlich weg ist?

Zu einem folgenschweren Verlust kam es am Flughafen Köln. Ein Fluggast wartete vergebens auf sein Gepäck, der Koffer war spurlos verschwunden. Der Man hatte aber jede Menge Wertsachen darin verstaut, die er nun von der Fluglinie entschädigt haben wollte. Er verklagte die Gesellschaft auf 14.000 Euro Schadenersatz.

Die Fluglinie weigerte sich mit dem Hinweis, dass dem Passagier laut Gesetz höchstens 550 Euro Entschädigung zustände. Daraufhin zog der Geschädigte vor Gericht. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Rechtsauffassung der Fluggesellschaft (22 U 137/04). Einen höheren Wert als 550 Euro könne der Mann nur einfordern, wenn er das Gepäckstück als besonders wertvoll deklariert und eine entsprechend höhere Beförderungsgebühr dafür bezahlt hätte.
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Alt 05-04-2005, 18:42   #13
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Haustiere:

Auch Katzen müssen an die Leine

Die Katze ist eines der beliebtesten Haustiere in Deutschland. Oft streunen die Vierbeiner tagsüber draußen herum, am Abend kommen sie dann herein. Der Freilauf von Katzen erzürnt aber immer wieder die Gemüter der Nachbarschaft. In manchen Fällen müssen sich sogar die Gerichte damit befassen, wie ein aktuelles Urteil des Obersten Bayerischen Landesgerichts zeigt (Az. 2 Z BR 99/04).

Das Gericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, bei dem eine Katze nach Ansicht der Hauseigentümergemeinschaft zu viel Freiraum genoss. Das Tier spazierte täglich durch die Wohnanlage und besuchte auch den Kinderspielplatz samt Sandkasten. Das war einigen Anwohnern zu viel. Sie verlangten, dass die Katze an die Leine müsse.

Das Gericht gab den Klägern Recht. Mieter, die Katzen halten, dürften ihre Tiere nicht frei herumlaufen lassen, wenn es die Eigentümergemeinschaft nicht wünsche. Schließlich könne das Tier Gemeinschaftsflächen wie Spielplätze verunreinigen. Wer seine Katze mit nach draußen nehmen möchte, der müsse sie anleinen, so die Richter.
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Alt 16-04-2005, 17:41   #14
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Versicherungsschutz:

Wild ist nicht gleich Wild


http://www.n-tv.de/359196.html


P.S. Die versuchen es doch wirklich mit allen Tricks, damit sie nicht zahlen müssen
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Alt 26-04-2005, 12:13   #15
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Warnweste:

Ab Mai in Österreich Pflicht


Ab 1. Mai müssen Autofahrer in Österreich eine Warnweste an Bord haben. Autofahrer sind künftig verpflichtet, den Warnumhang bei einem Unfall oder einer Panne vor dem Betreten der Straße anzuziehen.
Bereits seit letztem Jahr besteht die Westenpflicht in vielen Urlaubsländern.

So schreiben Italien, Spanien und Portugal das Mitführen von Warnwesten in Privatautos vor. Urlauber, die im Süden Europas unterwegs sind, sollten den Westenzwang unbedingt beachten. Wer ohne Warnweste erwischt wird, der muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. In Spanien sind bis zu 91 Euro fällig, in Italien bis zu 50 Euro, wenn die Weste nicht griffbereit im Fahrzeuginnenraum verstaut ist. Wichtig: In den genannten Ländern benötigt jeder Mitreisende eine eigene Weste! Motorradfahrer sind vom Westenzwang bislang ausgenommen.

In Deutschland besteht für Privat-PKW noch keine Verpflichtung, eine Warnweste an Bord zu haben. Sie gilt nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Allerdings dürfen Freiberufler noch ohne Warnweste unterwegs sein, wenn sie keiner Berufsgenossenschaft angehören. Trotzdem empfiehlt es sich, vorsichtshalber ein entsprechendes Stück Sicherheitskleidung im PKW mitzuführen.
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