05.03.2004 14:44 Uhr News-ID: 505131
BGH: Internetnutzer muss Dialer-Kosten nicht bezahlen
Ein User muss gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen, um zur Zahlung verpflichtet zu sein. Der BGH überträgt in seinem Urteil das Risiko an die Netzbetreiber, da diese ein Interesse an der Nutzung der kostenpflichtigen Programme hätten.
Der Internetnutzer verstößt nicht einmal gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn er keine Anti-Dialer-Software installiert. Geklagt hatte Berlikom gegen eine ISDN-Kundin, deren Sohn einen Dialer zur Datentransferbeschleunigung installiert hatte.
Nach Deinstallation des Programmes blieben jedoch die Einstellungen unverändert, so dass bei jeder Einwahl weiterhin die Dialernummer unbemerkt angewählt wurde.
Quelle:
www.tagesschau.de