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Alt 27-04-2005, 09:24   #17
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Testament:

Banken und Steuerberater dürfen Nachlass verwalten

Bislang durften nur Anwälte und Notare den Nachlass Verstorbener professionell verwalten und aufteilen. Zwei Urteile des Bundesgerichtshofs haben diesen Kreis jetzt erweitert (Az. I ZR 213/01 und Az. I ZR 182/02). Danach dürfen nun auch Bankmitarbeiter und Steuerberater als Nachlassverwalter tätig werden. Zunächst geht der gesamte Nachlass in die Hände des Testamentsvollstreckers über.

Dieser verwaltet das Vermögen nach den Vorgaben des Testaments und teilt es sukzessive auf die Angehörigen auf. Zugleich kümmert er sich auch um notwendige Formalitäten oder um Konteneröffnungen, zum Beispiel für minderjährige Erben.

Normalerweise brauchen Erben keinen Testamentsvollstrecker. Jeder Nachfahre darf nach Ansinnen des Verstorbenen den Nachlass unter den Hinterbliebenen aufteilen. Bei großen oder komplizierten Erbvermögen oder wenn die Angehörigen arg zerstritten sind, lohnt sich allerdings ein unabhängiger Fachmann. Auch wenn die Erben minderjährig sind kann ein Profi die beste Lösung sein.

Hinterbliebene sollten je nach Art des Erbes einen Testamentsvollstrecker auswählen. Bei eher juristischen Problemen ist sicher ein Anwalt die beste Wahl, bei vorrangiger Vermögensverwaltung eher eine Bank. Die Vergütung des Nachlassverwalters richtet sich nach der Höhe des Erbes. Sie beträgt in der Regel zwischen einem und sieben Prozent der Vermögenssumme.
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