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Alt 13-03-2005, 11:47   #10
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Aktiensplit:

Spekulationsfrist beginnt nicht von vorn


Viele Aktiengesellschaften versuchen durch einen Aktiensplit den Kurs ihrer börsennotierten Anteilscheine attraktiver zu gestalten. Klar, welcher Anleger kauft schon gern eine Aktie, die zum Beispiel 300 Euro kostet – das erscheint optisch teuer. Nach einem Schnitt von eins zu zehn, würde das Papier „nur noch“ 30 Euro kosten – das klingt wesentlich preiswerter.

Anleger, die eine solche Aktie bereits in ihrem Depot halten, besitzen nach einem Aktiensplit wie in unserem Beispiel nun nicht mehr 10 Aktien zu je 300 Euro, sondern 100 Aktien zu je 30 Euro im Depot. Stellt sich die Frage, was passiert mit der Spekulationsfrist für die 90 neu hinzugekommenen Aktien?

Antwort: Aus steuerlicher Sicht nichts. Für die neuen Aktien beginnt die einjährige Spekulationsfrist nicht von vorn zu laufen. Auch bei einem Verkauf der Papiere binnen zwölf Monaten bleibt das gesamte Paket von den Finanzbehörden unbehelligt, wenn die Ausgangspapiere vor dem Aktiensplit bereits länger als ein Jahr im Besitz des Anlegers waren.
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