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Alt 26-02-2005, 11:30   #4
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Kaution:

Ratenzahlung möglich

Die meisten Mieter müssen beim Bezug einer neuen Wohnung beim Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Sicherheitsleistung von maximal drei Monatsmieten dient dem Vermieter als Faustpfand, falls der Mieter die Mietsache beschädigt und nicht für den Schaden aufkommen will. Üblicherweise fordert der Vermieter die Kaution in einem Stück und legt sie dann auf einem separaten Konto an.

Doch es geht auch anders. Richter am Bundesgerichtshof entschieden, dass Mieter die geforderte Kaution auch in Raten überweisen dürfen (BGH, Az. VIII ZR 344/02). Die Juristen stellten sich damit hinter die Auffassung eines Mieters, der zwar grundsätzlich zur Zahlung der Kaution bereit war, das Geld aber in mehreren Teilbeträgen überweisen wolle.

Allerdings stellten die Richter eine Bedingung: Die erste Rate sei immer mit Beginn des Mietverhältnisses zu überweisen. Für die Richter war es dabei unerheblich, ob der Mietvertrag eine andere Regelung, zum Beispiel die Einmalzahlung, vorsieht. Eine solche Vertragsklausel sei grundsätzlich unwirksam.
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