Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24-02-2005, 10:02   #2
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
Benutzerbild von Sofix
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Raum Frankfurt/M
Beiträge: 33.766
Autounfall mit Neuwagen

Kein Anspruch auf fabrikneues Auto

Wer mit einem neu gekauften Auto einen Unfall baut, hat nicht unbedingt einen Versicherungsanspruch auf ein nagelneues Ersatzfahrzeug. Wird der PKW ordnungsgemäß und vollständig repariert, so dass nichts mehr auf den Unfall hindeutet, und zugleich ein Wertausgleich geleistet, muss die Versicherung keinen Neuwagen bezahlen, so das Landgericht Bielefeld (Az. 2 O 453/99).

Der Fall: Der Besitzer eines 21 Tage alten Audi A6 baute einen Verkehrsunfall. Für die Reparatur des Wagens erhielt er von seiner Versicherung rund 3.500 Euro Schadenersatz plus die Auslagen für einen Mietwagen. Das genügte dem Mann aber nicht, er forderte ein komplett neues Auto.

Dieses Ansinnen lehnten die Richter jedoch ab. Begründung: Der Wagen sei ordnungsgemäß repariert worden und entspreche im Nutzwert dem eines Neuwagens. Der Makel des Unfallwagens und des damit verbundenen geringeren Marktwerts sei durch die zusätzliche Zahlung von 500 EUR ausreichend abgegolten.
__________________
Gruß Sofix
Sofix ist offline   Mit Zitat antworten