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Alt 24-02-2005, 09:59   #1
Sofix
hab das Jodeldiplom
 
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Exclamation Aktuelle Urteile!!

Hausratversicherung:

Computerdateien nicht geschützt

Viele Hausratpolicen schließen den Versicherungsschutz bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag mit ein. Ersetzt werden im Schadensfall kaputte Fernseher, Radios oder auch Computer. Anders sieht die Sache jedoch bei auf dem Computer befindlichen Dateien aus.


Diese zählen Versicherungen leider nicht zu den materiellen Dingen im Sinne der Hausratversicherung und lehnen entsprechend den Schadensersatz ab. In diesem Sinne urteilte jetzt auch das Landgericht Stuttgart. Im konkreten Fall hatte ein Selbstständiger die gesamte Kundendatei auf seinem Computer nach Blitzschlag verloren. Daraufhin beauftragte der Geschäftsinhaber eine Softwarefirma mit der Datenrettung. Die entstandenen Kosten forderte er von seiner Hausratversicherung zurück.

Doch die Gesellschaft stellte sich quer. Laut Versicherungsvertrag gehöre nur der Computer selbst, nicht aber virtuelle Dateien zum Leistungsumfang der Police, so die Argumentation. Die Richter sahen das genauso (LG Stuttgart, Az. 5 S 106/04). Wer Software und Dateien absichern möchte, der muss eine spezielle Elektronikversicherung abschließen.

Quelle: www.biallo.de
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