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Alt 04-08-2011, 15:15   #2
Tester32
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Habe das gelesen, ist aber leider OK so.

Dass der Typ die Mindestanforderungen der Gesellschaft an Moral nicht erfüllt, ist ja bekannt, sonst wäre es zu dem Verbrechen gar nicht gekommen. Daher wundert sein Schmerzensgeld-Gesuch auch nicht.

Die Richter haben aber nicht seine Moral, sondern nur das Verhalten der Polizisten gegenüber dem Verbrecher bewertet. Und wenn das Gesetz in so einem Fall eine Entschädigung vorsieht, dann dürfen es nicht mit füßen betreten und seinen Gesucht mit dem Hinweis ablehnen, dass er vorher eine absolut unmoralische und schreckliche Tat begangen hat.

Kurz: man darf das Gesetzt auch für die unmoralischsten Verbrecher nicht auslöffeln.

Hätten sie das getan und das ihm zustehende ablegehnt, so hätte der Typ sicherlich weiter geklagt, vielleicht bis zum Europäischen Gerichtshof. Und wenn er weit oben Recht bekommen hätte, wäre es ein Gesichtschlag sowohl für die Justiz, als auch für die öffentliche Moral. Indem die Richter ihn mit einem Minimum abgespeißt haben, haben sie ihm die Aussichten auf weitere erfolgreiche Klagen genommen. Daher finde ich, dass es so OK ist.

PS: An der Stelle der Eltern des ermordeten Kindes würde ich sofort eine Gegenklage auf Schmerzensgeld einreichen, und zwar in Millionenhöhe. Eventuell kann man diese 3000 + Zinsen dann noch pfänden, wenn sie gewinnen (werden sie sicherlich).
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