ein ganz anderer gesichtspunkt der heute von einem experten ins spiel gebracht wurde.
wenn z.B für klinikpersonal impfungen empfohlen werden und die person lässt sich nicht impfen, dann könnte bei einer späteren erkrankung die berufsgenossenschaft zahlungen verweigern, weil ein mitverschulden unterstellt wird.
__________________
Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
|