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Alt 29-12-2010, 08:09   #1
simplify
letzter welterklärer
 
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Registriert seit: Jul 2002
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heute in akte 2010

das ist der hammer! ein geisterfahrer verursacht auf der autobahn einen unfall. die versicherung des unfallfahrers verzögert die zahlung bzw. leistet die nur unter vorbehalt.
grund: wenn ein autofahrer einen unfall absichtlich verursacht, braucht die haftpflichtversicherung nicht zahlen.
man muss sich das mal vor augen führen

okay in dem beschriebenen fall wurde der schaden von 4000 € nach eingreifen von akte 2010 die versicherung bezahlt.

was aber, wenn akte nicht hilft?
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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