09-02-2013, 14:45
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letzter welterklärer
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Chancenburg, Kreis Aufschwung
Beiträge: 35.728
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Wird eine Bewerberin um eine Ausbildungsstelle als Zahnmedizinische Fachangestellte wegen des Tragens eines Kopftuchs abgelehnt, hat sie einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG). Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/134...-in-der-Praxis
und was ist, wenn eine junge dame meint im knappen minirock und tiefem ausschnitt zur arbeit kommen zu können und der arbeitgeber untersagt das?
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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