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Alt 25-10-2004, 21:02   #4
mr_ed
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@siggi:

meine obige aussage gilt natürlich nur, wenn der schrotthändler das getriebe als gebrauchtes jedoch ausdrücklich funktionierendes ersatzteil mit entsprechenden beleg verkauft hat. sollte der freund deiner tochter das teil irgendwo auf dem schrottplatz rausgekramt haben, dann wirds schwer sein, dem händler an den karren zu fahren.
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mr_ed


Kein Vermögen ist so groß, dass es sich nicht an der Börse verlieren ließe. (André Kostolany)
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