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Alt 09-02-2013, 14:45   #4
simplify
letzter welterklärer
 
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Wird eine Bewerberin um eine Ausbildungsstelle als Zahnmedizinische Fachangestellte wegen des Tragens eines Kopftuchs abgelehnt, hat sie einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Antidiskriminierungsgesetz (AGG). Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/134...-in-der-Praxis

und was ist, wenn eine junge dame meint im knappen minirock und tiefem ausschnitt zur arbeit kommen zu können und der arbeitgeber untersagt das?
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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