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Alt 25-08-2007, 23:25   #4
Auf Wunsch gelöscht
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Weil nicht die Politik eine Partei verbieten kann sondern nur das Bundesverfassungsgericht.
Und um eine Partei wie die NPD verbieten zu können, müsste man ihnen eindeutig nachweisen könenn das sie verfassungsfeindlich eingestellt sind - also das sie die demokratische Grundordnung unterwandern will. Dazu gehören u.a.
die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition

Da die Jungs in der NPD aber auch nicht dumm sind, vermeiden sie es natürlich dies wirklich publik zu machen.
Abgesehen davon wird man damit das Problem nicht lösen können - dann wählen die Rechten halt die DVU oder die Republikaner und wenn man die verboten hat, dann gründet sich eben wieder eine neue Partei.
Um das zu umgehen müsste man die Demokratie als solche abschaffen.....

Und ganz entscheidend in dem Zusammenhang ist eben auch das ein Verbotsverfahren nur dann AUssicht auf Erfolg hat, wenn diejenigen die eine Partei der Gewährleistung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wegen verbieten will, auch in diesem Verfahren selbst hohe Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit demonstrieren muss, um für Glaubwürdigkeit zu stehen.

Das bedeutet in der Praxis das eben alle Spitzel("V-Männer")Aus der Partei rausgeschleust werden müssen etc. - ob das die sinnvollste aller Möglichkeiten ist wage ich zu bezweifeln.

Also wie man sieht ist das ganze bene ein wenig komplizierter als viele so meinen....
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