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Alt 12-11-2003, 13:52   #1
PC-Oldie-Udo
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Last nie die GEZ Fahnder ins Haus

Nach Artikel 13 des Grundgesetzes es schützt das Eigentumsrecht
und Privatsphäre

dürfen nur Personen mit einer Richterlichen Verfügung sprich "Durchsungsbefehl" in eure Wohnung bzw Haus.




Um ihre aufgeblähten Programme zu finanzieren, beschäftigen die Öffentlich-Rechtlichen einen weltweit einmaligen und verhassten Spitzelapparat. Datenschützer sehen in den Gebühreneintreibern der GEZ einen modernen "Big Brother", viele Bürger versuchen, das System auszutricksen. Eine SPIEGEL-ONLINE-Serie beschreibt die Methoden der GEZ-Agenten - und die Suche nach Alternativen zur Zwangsgebühr.

...

http://www.spiegel.de/kultur/gesells...273563,00.html
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Es grüßt euch
Udo

Sei immer ehrlich zu deinem Nächsten, auch wenn er es nicht gerne hört

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