Zitat:
Zitat von simplify
ein ganz anderer gesichtspunkt der heute von einem experten ins spiel gebracht wurde.
wenn z.B für klinikpersonal impfungen empfohlen werden und die person lässt sich nicht impfen, dann könnte bei einer späteren erkrankung die berufsgenossenschaft zahlungen verweigern, weil ein mitverschulden unterstellt wird.
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Wenn man es so betrachtet, dann vielleicht nicht zu 100%, wenn überhaupt. Impfung schützt vor der Grippe nicht. Krank werden alle. Unterschiedlich wird allerdings Krankheitsschwere (Grippefolgen inklusiv ) und -dauer. Und man kann es nicht genau abschätzen, um wieviele Krankheitstagen könnte der Krankheitsverlauf verkürzt werden, bzw wieviele Aspirin Tabletten weniger hätte der Patient genommen, wenn er sich impfen ließe. Daten von klinischen Studien beziehen sich dafür auf viel kleinere Anzahl der Patienten, um als Referenz genommen zu werden.
Also, nein, Zahlungen müssen bitte her!
