Siehe Regel 3:
3. Die Börsenspielteilnehmer haben darauf zu achten, dass die Wertpapiere tatsächlich verfügbar sind und ein regelmäßiger Handel zustandekommt. Im Zweifelsfall entscheidet die Spielleitung.
In anderen Worten: Wenn kein regelmäßiger Umsatz in der Höhe der Order zustandekommt, dann wirds eng ...