nun, für mich war das bisher nie ein thema.
aber als vorschlag:
wenn dividenden mit dazugenommen werden künftig,
sollte man ggf eine mindesthaltzeit mit hinzunehmen
als passus.
so zb mindestens 2 wochen vor dividendenzahlung sollte man sie
als depotbestand haben, um div.berechtigt zu sein, und ggf
2 wochen im anschluß.
oder macht das keinen sinn?
aber entscheidet ihr, bzw. du, omi.
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stelle keine frage,
wenn du nicht weißt,
was du mit der antwort willst.
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