Ein paar Minuten später und das drei Monate alte Mädchen wäre nicht mehr zu retten gewesen. Zum Glück hörten Anwohner des Spielplatzes Kopernikusstraße im Mannheimer Stadtteil Schwetzingerstadt Dienstagmorgen das laute Schreien und gingen ihm nach: Die Schreie kamen aus einem Gebüsch in der Ecke des Spielplatzes. Die Nachbarn fanden einen blauen Müllsack, aus dem die Beinchen eines Kindes herausschauten. Sofort rissen sie den zugebundenen Sack auf und fanden ein stark überhitztes Baby.
Die alarmierten Rettungskräfte versorgten das Baby vor Ort, brachten es ins Krankenhaus. Gestern kam Entwarnung: Der Säugling ist wohlauf. Die Mutter, die das Kind dort abgelegt hat, befindet sich in stationärer psychiatrischer Betreuung. Das Amtsgericht hat nach entsprechender Diagnose eines Arztes die Unterbringung der 33-Jährigen verfügt.
Etwa eine halbe Stunde hat das Baby im Gebüsch gelegen, schätzt die Polizei. Die Lippen des Kindes waren schon blau angelaufen, "es bestand akute Lebensgefahr für das Kind", so Staatsanwalt Andreas Grossmann. Noch als Polizeibeamte auf dem Spielplatz Spuren sammelten, meldete sich der Vater des Kindes. Seine Frau hatte ihn kurz zuvor per Handy an seinem Arbeitsplatz angerufen und ihm mitgeteilt, dass sie nach seinem Weggang aus der Wohnung die gemeinsame Tochter in einem Müllsack auf dem Spielplatz abgelegt hatte.
Die Familie hat noch einen zweijährigen Sohn und wohnt in der Nähe des Spielplatzes Kopernikusstraße. Was die Frau zu ihrem Tun veranlasst hat, wird erst ein Gutachten hinsichtlich ihrer strafrechtlichen Verantwortung ergeben. Der Arzt, der die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung veranlasste, stellte eine akute Psychose mit Eigen- und Fremdgefährdung fest.
Ganz in der Nähe des Spielplatzes befindet sich das Polizeirevier Schwetzingerstadt. Ob die Mutter das Baby absichtlich hier abgelegt hat, in der Hoffnung, die Polizei würde es finden, darüber lässt sich nur spekulieren. Die 33-jährige war bisher polizeilich nicht aufgefallen. Das kleine Mädchen befindet sich wieder in der Obhut des Vaters.
Quelle:
http://www.rnz.de/zusammen10/00_2007...Muellsack.html