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Alt 12-07-2007, 12:05   #1
romko
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eek Heimliche Kontodaten-Abfrage rechtens

Das deutsche Bundesverfassungsgericht bestätigt das Recht der Finanz- und Sozialbehörden auf heimliche Kontrolle der Kontodaten aller Bürger.
Die heimliche Abfrage von Kontostammdaten durch Ermittler und Steuerfahnder in Deutschland ist rechtmäßig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies am Donnerstag mehrere Klagen gegen den automatischen Kontenabruf weitgehend ab.

Die Gesetzesnormen verstießen grundsätzlich nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschieden die Richter. Allerdings müsse die Regelung zur Erhebung der Daten für Sozialleistungen bis Juni 2008 vom Gesetzgeber genauer gefasst werden. Bis dahin dürfe die jetzige Regelung weiter unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden.

Staatsanwälte und Steuerfahnder haben seit 2003 das Recht, auf die Kontostammdaten sämtlicher in Deutschland ansässiger Banken automatisiert zuzugreifen, ohne dass der Betroffene davon erfährt. Bei den Kontostammdaten handelt es sich unter anderem um Name, Geburtsdatum und Kontonummer. (orf.at)
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