Artikel 11, Absatz 6 (Regelungen zur Anerkennung bei Einfuhr von Bio-Produkten aus einem Drittland der EU, dass das betreffende Erzeugnis in diesem Land unter den Bedingungen produziert und kontrolliert wurde, die der Verordnung Nr. 2092/91 gleichwertig sind)
Ich kann das nicht beurteilen, aber ich glaube nicht das es so einfach ist mal eben so Bio Produkte aus China einzuführen.
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"Mittagessen? Nur Flaschen essen zu Mittag!"
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