In Deutschland wurde die Definition des Straftatbestands auch erst 1998 auf ihre jetztige Form erweitert. Zuvor galten die sexuelle Nötigung von Männern und die innerhalb der Ehe nicht als Vergewaltigung.
Erst die aktuelle Definition schließt jegliche Form der erzwungenen körperlichen Penetration (oral, anal oder vaginal)unabhängig von Geschlecht und Personenstand ein!
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