verluste können gegen gewinne gleicher art in der steuererklärung gegengerechnet werden.
hast du in den vorjahren weder gewinn noch verlust, kannst du diesmal einen verlustvortrag machen. verluste aus kapital können aber nicht gegen einkommen aus arbeit o. mieteinnahmen gegengerechnet werden.
auch könnnen verluste aus geschäften mit derivaten nicht gegen zinseinnahmen gegengerechnet werden.
du musst natürlich deine gesamten gewinne und verluste aus kapital in der steuererklärung angeben. das ganze muss vollständig und schlüssig mit sicht auf die vorjahre sein.
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Der ideale Bürger: händefalten, köpfchensenken und immer an Frau Merkel denken
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