Steuereinspruch:
Soli-Zuschlag wird überprüft
Steuerzahler, die Solidaritätszuschlag ans Finanzamt abführen, können sich mit einem Einspruch an einen Musterprozess gegen die Soli-Abgabe anhängen. Kippt der Bundesfinanzhof die Abgabe, erhalten diese Steuerzahler ihr Geld zurück.
Die Zeitschrift Finanztest weist in ihrer jüngsten Ausgabe (6/2006) allerdings darauf hin, dass nicht der Bundesfinanzhof erster Adressat der Einsprüche ist, sondern immer die zuständigen Finanzämter. Viele Tageszeitungen hatten dies falsch gemeldet.
Tipp: Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids beim Finanzamt sein. Das Musterverfahren wird unter dem Aktenzeichen VII B 324/05 geführt. Einsprüche bewirken, dass der Steuerbescheid in diesem Punkt offen bleibt.
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Gruß Sofix
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