ein sehr umstrittenes modell ist das "einschläfern" von kinderlosen rentnern (auch frührentner) ab 2035. mit jedem zusätzlichen kind verschiebt man die "notschlachtung" um weitere 10 jahre (alleinerziehende erhalten 15 jahre, für pflegekinder lediglich 7,5 jahre). sollten die kinder bis zum "entsorgungstermin" bereits über nachwuchs verfügen, werden weitere 2,5 jahre pro enkel und 1,5 jahre pro urenkel zusätzlich bewilligt. eine deckelung dieses gesetzesentwurfs liegt derzeit bei 30 jahren. das bedeutet, dass spätestens mit vollendung des 98. lebensjahr ein behördliches zwangsbestattungsverfahren eingeleitet werden muss.