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Alt 13-11-2006, 14:32   #1
PC-Oldie-Udo
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Muß man wissen!

Bei einem etwaigem Lottogewinn ist man allein Besitzer dieses Gewinnes, d.h. der Lottogewinn fällt nicht z.B. in einer Ehegemeinschaft dem Zugewinn hinzu!

Sollte man/frau wissen!
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Es grüßt euch
Udo

Sei immer ehrlich zu deinem Nächsten, auch wenn er es nicht gerne hört

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