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Alt 10-03-2006, 08:14   #12
OMI
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In diesem Fall ist nicht die Gewalt beim Inzest verjährt, sondern der Tatbestand des Inzests selber.
Soll heißen: Auch "wahre" Geschwisterliebe ist strafbar - aber verjährt eben nach einigen Jahren.
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Schöne Grüße
OMI
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