Die 36. Strafkammer des Landgerichts in Stuttgart hat in einem Berufungsverfahren einen Allgemeinarzt wegen sexuellen Missbrauchs an einer Patientin zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Der Arzt hatte in seiner Praxis in Stuttgart-Mitte den Beischlaf mit einer Kranken ausgeübt. In einem früheren Verfahren bekam er 16 Monate auf Bewährung. Der Mediziner muss damit rechnen, dass ihm die Zulassung entzogen wird.
Quelle:
www.stuttgarter-nachrichten.de