Bundesschatzbriefe:
Vorsicht vor Steuerfalle
Bereits kleine Sparvermögen können steuerpflichtig werden, wenn der Sparer auf die falsche Anlage setzt. Bei Bundesschatzbriefen vom Typ B kann das leicht passieren. Diese Schatzbriefvariante sammelt wegen des lukrativen Zinseszinseffektes die jährlichen Zinsgutschriften an und schüttet sie am Ende der siebenjährigen Laufzeit auf einen Schlag aus.
Beispiel: Ein Sparer legt 15.000 Euro zu durchschnittlich drei Prozent an. Sein Zinsgewinn beläuft sich nach sieben Jahren auf insgesamt 3.448 Euro. Der Haken: Der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.421 Euro ist deutlich überschritten. Als Lediger müsste er 2.027 Euro versteuern – bei einem Steuersatz von 40 Prozent sind etwa 810 Euro ans Finanzamt zu überweisen. Der Reingewinn läge also nur bei 2.638 Euro. Selbst Verheiratete, die zusammen immerhin einen Zinsfreibetrag von 2.842 Euro besitzen, müssten noch 606 Euro mit dem Finanzamt teilen.
In diesem Fall sind klassische Sparbriefe von der Bank oder Bundesschatzbriefe vom Typ A die bessere Lösung. Diese schütten die Zinsen jährlich aus und verhindern, dass der Anleger allzu schnell den Sparerfreibetrag überschreitet. Bei einer Rendite von drei Prozent und einem Anlagebetrag von 15.000 Euro, würde der Sparer pro Jahr 450 Euro an Zinsen kassieren – steuerfrei, ohne Abzüge. Nach sieben Jahren betrüge das Gesamtergebnis: 3.150 Euro – immerhin 512 Euro mehr als bei Schatzbriefen mit Zinsansammlung.
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Gruß Sofix
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