EU-Fahrzeuge:
Käufer kann Wagen nicht zurückgeben
EU-Neuwagen sind wegen ihres niedrigen Preises bei Autokäufern sehr beliebt. Käufer müssen aber damit rechnen, dass sie im Falle eines Mangels weniger Rechte genießen als bei heimischen Autohändlern. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied jetzt, dass Importvermittler einen EU-Wagen nicht zurücknehmen müssen, selbst wenn dieser Mängel aufweist. (Az. IV A / - S 0321 - 34/05)
Im Gerichtsfall kaufte ein Autofahrer einen Neuwagen, der in Spanien produziert worden war. Über Holland gelangte das Fahrzeug durch einen Importvermittler nach Deutschland. Der Haken: Statt des gewünschten und bestellten Modells aus dem Jahr 2003 erhielt der Käufer ein Auto aus dem Jahr 2002
Der Autofan wollte das nicht akzeptieren und verlangte den Kaufpreis zurück. Zu Unrecht, sagte das Gericht. Im Normalfall wird der Vermittler nämlich nicht Eigentümer des Fahrzeugs und er behält auch den Kaufpreis nicht ein. Er erhält nur ein Art Provision für die Vermittlung des Geschäfts. Der Käufer müsse seine Rechte daher beim Verkäufer im Kaufland geltend machen.
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Gruß Sofix
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